Grundkrankenversicherung und Zusatzversicherungen: zwei Gesetze, verwechseln Sie sie nicht!
Ein wichtiger Unterschied zwischen der Grundkrankenversicherung und der Zusatzversicherung ist die Frage des anwendbarem Rechts. In der Schweiz gelten für Krankenversicherungen zwei Gesetze. Die Grundkrankenversicherung wird von dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) geregelt, während es sich bei den Zusatzversicherungen um Privatversicherungen handelt, bei denen das Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) angewendet wird.
Wann kann man eine Zusatzversicherung kündigen?
Im Gegensatz zur Grundkrankenversicherung ist es nicht möglich, jedes Jahr seine Zusatzversicherung zu kündigen und zu wechseln. Da der Versicherer ausserdem nicht verpflichtet ist, Ihr Dossier anzunehmen, raten wir Ihnen, Ihren Vertrag nicht zu kündigen, bevor Sie nicht eine Bestätigung einer anderen Krankenversicherung erhalten haben.
Welche Fristen gibt es für die Kündigung einer Zusatzversicherung?
Was die Kündigungsfristen betrifft, muss man unbedingt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags beachten, die bei jedem Versicherer unterschiedlich sind. Als Richtwert kann man sagen, dass die Vertragsdauer im Allgemeinen zwischen 1 und 5 Jahren beträgt und Kündigungsfristen, um Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben zu versenden, zwischen 3 und 6 Monaten vor Vertragsende (meistens am Jahresende) liegen.
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