Erholungskuren und Thermalbäder

Leistungen und Erstattung der Versicherung einer Behandlung durch eine Erholungskur oder Thermalbäder

Erholungskuren und Thermalbäder

Erholungskuren, Thermalbäder und Grundkrankenversicherung

Manche Gesundheitsprobleme können durch eine Erholungskur oder Thermalbäder gelindert oder geheilt werden. Die Grundkrankenversicherung übernimmt zum Teil die Kosten von Kuren oder Bädern, wenn die Behandlung von einem Arzt verschrieben und gewisse Bedingungen eingehalten werden:

  • Die Behandlung oder die Kur muss in einem Schweizer Betrieb durchgeführt werden
  • Zusätzlich zu den erstatteten Behandlungskosten werden Tagessätze bezahlt (CHF 10.-/Tag während höchstens 21 Tagen)

Erholungskur oder Thermalbäder: Zusatzversicherung

Die von den Zusatzversicherungen angebotenen Leistungen, um die Kosten für eine Behandlung mittels einer Erholungskur oder Thermalbäder zu decken, sind vielfältig. Bei manchen Zusatzversicherungen ist es möglich, die Deckung auf Kuren und Bäder im Ausland zu erweitern. In jedem Fall müssen die Behandlungen von einem Arzt verschrieben werden, wenn man von einer Erstattung profitieren möchte.

Vergleichen Sie die Leistungen der Zusatzversicherungen mit Hilfe unseres Vergleichs.

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