Das Prinzip der 3 Säulen in der Schweiz

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Das Prinzip der 3 Säulen in der Schweiz

Die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge beruht auf drei Säulen. Die erste Säule, nämlich die AHV/IV, entspricht der staatlichen Vorsorge und sichert das Existenzminimum. Unter der zweiten Säule versteht man die berufliche Vorsorge. Zusammen mit der ersten Säule hat sie den Zweck, den bis zur Pensionierung erreichten Lebensstandard zu bewahren. Die private Vorsorge (dritte Säule) vervollständigt das System und ermöglicht es jedermann festzulegen, welchen Lebensstandard er weiterführen möchte und diesen mit eigenen Mitteln zu finanzieren. Die private Vorsorge wird vom Staat mittels Steuervergünstigung gefördert.

  • 1948 staatliche Vorsorge AHV, 1. Säule
  • 1960 staatliche Vorsorge IV, 1. Säule
  • 1985 berufliche Vorsorge BVG, 2. Säule
  • 1987 individuelle gebundene und/oder freie Vorsorge, 3. Säule
Dreisäulenprinzip
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