Vorsorge: Allgemeines 3. Säule b

Informieren Sie sich im Detail über die Vorsorge 3b mit Hilfe unserer nützlichen Informationen!

Vorsorge: Allgemeines 3. Säule b

3. Säule b: Allgemeines

  • Der Beitritt zur Säule 3b ist ohne Einschränkung für jedermann möglich
  • Je nach Kanton, können die in die 3. Säule b geleisteten Beiträge teilweise von der Einkommenssteuer abgezogen werden
  • Die Ersparnis unterliegt der Steuer auf den Rückkaufswert
  • Der Auszahlungszeitpunkt der Leistungen ist frei wählbar, man muss aber mindestens 3 Jahre lang seine Beiträge zahlen
  • Ein Rückkauf der freien 3. Säule unterliegt weniger Einschränkungen als der einer gebundenen 3. Säule (3a), ist aber erst nach 3-jähriger Vertragsdauer möglich

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Häufig gestellte Fragen zur 3. Säule

Der Bezug des Kapitals aus der Säule 3b unterliegt keinen Bedingungen und ist jederzeit möglich. Wenden Sie sich an Ihre Vorsorgeeinrichtung, die Ihnen detaillierte Informationen zu den Bedingungen und Modalitäten des Kapitalbezugs erteilt.

Die Mindestbeitragsdauer hängt von Ihrem Vertrag ab. Im Gegensatz zur Säule 3a ist die Säule 3b eine "freie" Vorsorge, daher haben 3b-Lebensversicherungsverträge oft festgelegte Laufzeiten.

Da es sich um eine freie Vorsorge handelt, können Sie so viel sparen, wie Sie möchten, da es keinen Höchstbetrag gibt. Im Gegensatz zur Säule 3a ist dies nicht steuerlich absetzbar, aber in vielen Fällen sind die Bezüge steuerfrei.

Wissenswertes über die 3. Säule

Das Prinzip der 3 Säulen

Quelle, teilweise: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)