Travel :
Die Kosten für medizinische Begleitpersonen, sofern eine Rückreise medizinisch notwendig ist.
Einen rückzahlbaren Kostenvorschuss bis maximal CHF 5'000.- pro Person, wenn eine versicherte Person im Ausland hospitalisiert oder ambulant behandelt werden muss.
Im Falle eines vorzeitigen Abbruchs der Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses wird der nicht in Anspruch genommene Teil der Reise, anteilig zum versicherten Preis, bis zu CHF 15.000.- pro Person und Ereignis und maximal CHF 60.000.- für alle Personen zusammen erstattet
Entstehende Kosten bis CHF 1'000.- für die Unterbringung Ihres Haustieres in einem Tierheim bei Ausfall der Betreuungsperson.
Im falle der rückführung oder des abbruchs der reise eines Verwandten oder familienmitglieds, das die versicherte person begleitet, und falls die versicherte person ihre reise allein fortsetzen muss
Die Rückführung oder Rückreise im Fall einer medizinischen Notwendigkeit ; der Versicherungsnehmer hat die Wahl zwischen seinem Wohnort und dem nahegelegensten Spital.
Zusätzlichen Kosten wie Unkosten für Besuch, Übernachtung, Verpflegung und Transport ins Ausland bis zu einem Betrag von max. CHF 5000.- pro Schadensfall.
Medizinische Hotline der ACS: kostenloser Service für alle ACS-Mitglieder