Privat-Rechtsschutz: die Deckungen

Welche Streitfälle sind durch die Privat-Rechtsschutzversicherung gedeckt?

Mit einer Privat-Rechtsschutzversicherung sind Sie gegen alle Streitfälle gedeckt, die nicht in den Bereich Verkehr oder Berufstätigkeit fallen. Denken Sie an alle Konflikte, denen Sie in Ihrer Rolle als Konsument, Versicherungsnehmer, Reisender, Tourist, Angestellter oder Mieter ausgesetzt sein könnten. Wenn Sie eine Immobilie besitzen, erfordert die Einbeziehung von Streitfällen im Zusammenhang mit Ihrem Besitz üblicherweise eine erhöhte Prämie.

Wenn Sie gleichzeitig eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung und eine Privat-Rechtsschutzversicherung abschliessen, können Sie von einem Kombi-Rabatt profitieren. Das bedeutet, dass die Prämie tiefer sein wird, als wenn Sie zwei getrennte Verträge abgeschlossen hätten.

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Die Privat-Rechtsschutzversicherung kommt normalerweise in folgenden Bereichen zur Anwendung:

  • Strafrecht: wenn gegen Sie Strafanzeige erstattet wurde, aber auch, wenn Sie gegen jemanden Strafanzeige erstattet haben, um Ihr Recht geltend zu machen
  • Schadenersatz: um Ihr Recht geltend zu machen, wenn Sie einen Schaden oder einen Nachteil erlitten haben
  • Versicherungsrecht: Ihre Streitfälle mit Privatversicherern, Sozialversicherungen (AVS, SUVA, AI etc.), Krankenkassen, Pensionskassen...
  • Besitzrecht: bezüglich der mobilen Gegenstände, die sich in Ihrem Besitz befinden. Wenn es sich um Gebäude oder Grundstücke handelt, wird meistens ein Prämienaufschlag verrechnet
  • Arbeitsrecht: z.B. im Falle einer missbräuchlichen Kündigung. Achtung, Karenzfrist!
  • Patientenrecht: Streitfälle mit Ärzten, Spitälern oder dem medizinischen Personal
  • Verträge aller Art: Verkauf, Leasing, Verleih, Reisen und Ferien, Abonnements (Presse, Fitness,...), Telecom,...
  • Mieterschutz: gegenüber dem Vermieter, aber auch gegenüber den Nachbarn
  • Hilfe für Opfer von Straftaten: Anspruch auf gesetzlich vorgesehene Leistungen

Manchmal bewilligt der Versicherer seinen Kunden auch juristische Beratung. Die Anzahl der Beratungen ist aber beschränkt (im Allgemeinen eine Beratung pro Jahr oder bis zu einem vorbestimmten Betrag).

Nur die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Versicherers sind massgebend, wenn es um die genaue Definition der Leistungen geht.

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