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6. IV-Revision

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Stand des Geschäfts

Die finanzielle Situation der Invalidenversicherung (IV) hat sich in den vergangenen Jahren drastisch verschlechtert: 13 Mia. Franken Defizit, welches die AHV tragen muss. Ohne Gegenmassnahme wächst das Defizit jährlich um durchschnittlich 1,4 Milliarden Franken. Zur nachhaltigen Sanierung der IV ist ein ausgewogener Sanierungsplan in drei Schritten im Gang.

Mit der 6. IV-Revision wird der dritte und letzte Schritt des Sanierungsplanes für die Invalidenversicherung (IV) eingeleitet. Mit dem ersten Massnahmenpaket (6a) der 6. IV-Revision, das der Bundesrat am 17. Juni 2009 in die Vernehmlassung gegeben hat, betragen die durchschnittlichen jährlichen Einsparungen ab 2018 rund 570 Mio. Franken. Ab diesem Zeitpunkt wirken sich die Revisionsmassnahmen voll aus.

Die Kernelemente der Vernehmlassungsvorlage (6a) sind:

    1. Eingliederungsorientierte Rentenrevision
    2. Neuregelung des Finanzierungsmechanismus
    3. Wettbewerb bei der Beschaffung von Hilfsmitteln
    4. Einführung Assistenzbeitrag zur Förderung einer selbstbestimmten Lebensführung

Das zweite Massnahmenpaket (6b), das der Bundesrat dem Parlament bis Ende 2010 vorlegen muss, soll die andere Hälfte des Defizits eliminieren, so dass die IV nach Auslaufen der Zusatzfinanzierung finanziell auf eigenen Beinen steht. Die konkreten Vorschläge für zusätzliche Sparmassnahmen sind derzeit in Bearbeitung. Sie werden den wesentlichen Inhalt der IV-Revision 6b bilden.

Position des SVV

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV unterstützt die Bestrebungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV, mit dem vorliegenden Entwurf zur 6. IV-Revision weitere Voraussetzungen für eine nachhaltige Sanierung der Invalidenversicherung IV zu schaffen. Insbesondere die Verankerung des Prinzips «Rente als Brücke zur Eingliederung» erachten wir als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung.

Auch wenn der SVV das vorliegende Massnahmenpaket in seinem Kern unterstützt, birgt dieses dennoch Verbesserungspotential in sich. Aus Sicht der Krankenversicherer sind insbesondere die Artikel 42 quinquies und septies zum Assistenzbeitrag nicht ausgereift, weil sie ungelöste Schnittstellenprobleme entstehen lassen.

Zu einer nachhaltigen Sanierung der Finanzen der IV gehören nach Ansicht des SVV neben den Schritten zur Verbesserung der Finanzlage zwingend auch Reintegrationsmassnahmen. Dafür sind Anreize zu schaffen, die sich sowohl an den IV-Rentner als auch an die Arbeitgeber richten. Der SVV spricht sich – mit Sicht auf die berufliche Vorsorge – mit Nachdruck für den in der Vernehmlassungsvorlage enthaltenen Vorschlag einer Weiterversicherung aus. Dieser sieht vor, dass der Arbeitgeber während der zweijährigen Weiterversicherungsphase von der Zahlung von BVG-Beiträgen befreit ist und die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers bei einer erneuten Invalidierung von der Leistungspflicht entbunden ist.

Quelle Schweizerischer Versicherungsverband, Oktober 2009

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