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9/10/2009 3:02:39 PM / bonus.ch - News / Konsum
A.K.: In Zeitungen lese ich immer wieder, dass unsorgfältig gelagerte Asche, zum Beispiel nach dem Grillieren, zu einem Brand geführt hat. Bezahlt die Versicherung in solchen Fällen überhaupt etwas? Die Brandgefahr, die von unsachgemäss gelagerter Asche ausgeht, sollte an sich bekannt sein; nicht erst seit verschiedene Präventionskampagnen auf das Risiko aufmerksam gemacht haben. Dass es trotzdem immer wieder zu Schadenfällen kommt, zeigt, dass der moderne Mensch offenbar nicht mehr gewohnt ist, mit offenem Feuer und dessen Rückständen umzugehen. In früheren Zeiten wurden Kachel- oder Holzöfen für die Raumheizung eingesetzt und Grünabfälle im Freien verbrannt – so lernten schon Kinder, wie man Feuer und Asche handhaben muss. Gekürzte Versicherungsleistungen bei Grobfahrlässigkeit Heisse Asche kann noch während Tagen glühen. Sie gehört deshalb in einen Metalleimer mit einem Metalldeckel, und als Standplatz dieses Eimers ist eine nicht brennbare Unterlage vorzusehen. Wer die Asche aus dem Grill in einen Sack oder einen Plastikeimer leert, nimmt in Kauf, dadurch einen Brand zu verursachen. Ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst und Leistungskürzungen der Versicherungen wegen grobfahrlässiger Schadenverursachung sind die Folge. Wer so sorglos mit Asche umgeht, gefährdet unter Umständen sogar Leib und Leben. Zum Grill gehört also nicht nur eine Grillzange, sondern auch ein verschliessbarer Metalleimer zur korrekten Lagerung der gefährlichen Asche. Quelle SVV, Schweizerischer Versicherungsverband, September 2009
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