5/18/2009 4:41:11 PM   /   bonus.ch - News   /   Versicherung

Komplementärmedizin - noch keine Kassenpflicht

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Seit dem 17. Mai ist die Komplementärmedizin in der Verfassung verankert, die Schulmedizin nicht. Das ist noch kein Ja zu einer uneingeschränkten Aufnahme der Komplementärmedizin in den Leistungskatalog der Grundversicherung, aber ein Ja zu gleich strengen Zulassungskriterien wie für die Schulmedizin.

Gemäss KVG müssen alle medizinischen Leistungen in der Grundversicherung, ob komplementärmedizinischer oder schulmedizinischer Art, den Kriterien der Wirtschaftlichkeit, der Zweckmässigkeit und Wirksamkeit entsprechen (WZW-Kriterien). Dementsprechend muss der gesamte Leistungskatalog der Grundversicherung regelmässig durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überprüft werden. Alle Behandlungen, welche die WZW-Kriterien nicht erfüllen, sind durch das BAG vom Leistungskatalog auszuschliessen. Attestiert die Überprüfung aber eine Erfüllung dieser Kriterien, gehört die Leistung in den Grundleistungskatalog, unabhängig davon, ob es sich um komplementärmedizinische oder schulmedizinische Leistungen handelt.

Der Bericht vom 26. Januar 2009 der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates zeigt, dass eine konsequente Überprüfung aller Pflichtleistungen sicherzustellen ist. Dies gilt für schul- und komplementärmedizinische Leistungen auch nach dem 17. Mai 2009.

santésuisse ist der Auffassung, dass komplementärmedizinische Leistungen bereits unter den aktuellen gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen angemessen berücksichtigt werden können. Sofern komplementärmedizinische Leistungen die WZW-Kriterien erfüllen, dürfen sie schon heute zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbracht werden. Im Rahmen von Managed Care-Angeboten mit Budgetverantwortung gibt es schon jetzt Spielraumür flexible Lösungen.

Quelle santésuisse, Communiqué, Mai 2009

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