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Bekämpfung der Kostensteigerung im Gesundheitswesen

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Runder Tisch zur Bekämpfung der Kostensteigerung im Gesundheitswesen

Bern, 21.04.2009 - Vertreter der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK), der Krankenversicherer (santésuisse), der Spitäler (H+), der Ärzteschaft (FMH) und des Bundesamts für Gesundheit (BAG) haben unter der Leitung von Bundesrat Pascal Couchepin am Runden Tisch die Entwicklung der Kosten im Gesundheitswesen sowie mögliche Gegenmassnahmen diskutiert.

Am Runden Tisch waren sich die Beteiligten in der Beurteilung des Ist-Zustandes einig. Sie waren aber unterschiedlicher Auffassung bezüglich der Kostenentwicklung im nächsten Jahr, für welches das BAG von einer Kostensteigerung von 4,5 % ausgeht. Besprochen wurden auch Massnahmen zur Eindämmung der Kostensteigerung im Gesundheitswesen. Die Bundesbehörden haben folgende Themen zur Diskussion gestellt:

  • Einführung einer Behandlungsgebühr von 30 Franken pro Konsultation. Diese Gebühr soll ab 1. Januar 2010 für jede Konsultation beim Arzt oder im Spitalambulatorium bezahlt werden. Davon ausgenommen werden Konsultationen für Kinder, bei Mutterschaft und bei Teilnahme an kantonalen Impfprogrammen. Die ersten 6 Male (180 Franken pro Jahr) ist die Gebühr von den Versicherten zusätzlich zur Kostenbeteiligung zu bezahlen. Im Gegenzug wird der maximale Selbstbehalt von 700 Franken auf 600 Franken reduziert
  • Erteilung einer Kompetenz an den Bundesrat zur Senkung der Tarife (z.B. TARMED-Taxpunktwerte im ambulanten Bereich) bei überdurchschnittlicher Kostensteigerung.
  • Spitalambulatorien: Verpflichtung der Kantone zur Regelung deren Tätigkeit in den Leistungsaufträgen um das Angebot besser zu steuern.
  • Konjunkturmassnahmen: Gewährung eines zusätzlichen Beitrages zur individuellen Prämienverbilligung.

Weiteres Vorgehen
Insgesamt waren sich die Teilnehmenden am Runden Tisch einig, dass der Kostenanstieg und die sich daraus ergebende Prämienentwicklung besorgniserregend sind. Erschwerend dazu kommt die aktuelle Wirtschaftslage. Aus diesen Gründen sind dringende Massnahmen auf allen Ebenen notwendig.Das EDI wird zu Handen des Bundesrates ein Gesetzespaket erarbeiten, das noch vor der Sommersession an das Parlament weitergeleitet werden soll, mit dem Ziel, schon auf Anfang des Jahres 2010 griffige gesetzgeberische Massnahmen zu realisieren. Im Weiteren wird das EDI Massnahmen auf Verordnungsebene (insbesondere auch im Medikamenten-Bereich) ergreifen, um diese noch im Verlaufe des Jahres 2009 in Kraft zu setzen.

Quelle : BAG, Bundesamt für Gesundheit, April 2009


Communiqué - Sparvorschläge im Interesse der Prämienzahlenden

Am Runden Tisch des Eidg. Departements des Innern mit den Verbänden der Ärzteschaft (FMH), Kantone (GDK), Spitäler (H+) und Krankenversicherer (santésuisse) sind die Sparvorschläge der Krankenversicherer im Umfang von rund 800 Mio. Franken pro Jahr erfreulicherweise insgesamt gut aufgenommen worden.

Auf Einladung von Bundesrat Couchepin haben die Vertreter der Spitzenverbände über Massnahmen gegen die besorgniserregenden Steigerungen der Gesundheitskosten zu Lasten der Grundversicherung diskutiert. santésuisse hat seit längerem auf die kritische Kosten- und Prämienentwicklung hingewiesen und nimmt nun mit Genugtuung zur Kenntnis, dass man diese jetzt auch ausserhalb der Branche Ernst nimmt. In diesem Sinne tragen die in den letzten Wochen ohne mediales Aufsehen geführten Gespräche der Krankenversicherer mit den anderen Akteuren des Gesundheitswesens Früchte. Die folgenden Sparmassnahmen im Gesamtbetrag von 800 Mio. Franken pro Jahr können zwischen den Tarifpartnern vereinbart oder müssen auf Verordnungs- oder Weisungsstufe beziehungsweise durch einen dringlichen Bundesbeschluss rasch umgesetzt werden:

  • Auslandpreisvergleich Medikamente - Erweiterung des Länderkorbs beim Auslandpreisvergleich (Fr. 200 Mio.);
  • Vertriebsmargen Medikamente - Senkung der Vertriebsmargen in den Bereichen Arztpraxis, Apotheke und Spital ambulant (Fr. 300 Mio.), festgesetzt oder unter den Tarifpartnern verhandelt;
  • Differenzierter Selbstbehalt Medikamente - für Originalpräparate und entsprechende generische Produkte (Fr. 160 Mio.);
  • Höchstpreise Mittel und Gegenstände (MiGeL) - Senkung der Höchstpreise (Fr. 105 Mio.);
  • Preise Spital ambulant - Senkung der Taxpunktwerte auf das jeweilige Niveau der Leistungen freipraktizierender Ärzte (Fr. 265 Mio. seit der Einführung des Ärztetarifs TARMED im Jahre 2004);
  • Erhöhung des Selbstbehalts - mit der pauschalen Kostenbeteiligung von Fr. 30.- für ambulante Leistungen in den Spitälern und Arztpraxen von Fr. 700 auf Fr. 780.- pro versicherte Person und Jahr.

Die Mehrheit dieser Sparmassnahmen sind am Runden Tisch positiv aufgenommen worden und müssen nun konkretisiert und umgesetzt werden. Es liegt nun am Departement des Innern und am Bundesrat, die Massnahmen rasch umzusetzen. santésuisse wird bei der Umsetzung die Interessen der Prämienzahlenden vertreten, damit der Anstieg der Prämien gebremst werden kann.

Quelle Communiqué santésuisse, April 2009

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