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8/18/2008 9:29:11 AM / bonus.ch - News / Versicherung
Die AVB der Privathaftpflichtversicherung sind unterschiedlich. Dies gilt auch bezüglich mündiger Kinder, die noch bei den Eltern wohnen. Oft sind sie in der Elternpolice bis zum 25. Altersjahr mitversichert, wenn sie nicht erwerbstätig sind. A.M. aus R.: Ich bin 22jährig, studiere an einer Fachhochschule und wohne bei meinen Eltern. Durchschnittlich fünf Tage pro Monat habe ich einen Job. Ein Versicherungsberater sagte, ich müsse eine eigene Privathaftpflichtversicherung haben. Stimmt das? Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Privathaftpflichtversicherung sind bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften recht unterschiedlich. Dies gilt auch in Bezug auf den Versicherungsschutz von mündigen Kindern, die noch zu Hause bei ihren Eltern wohnen. Sehr oft sind diese noch mitversichert, wenn sie nicht erwerbstätig sind, wobei als Höchstalter vielfach das 25. Altersjahr gilt. In einigen AVB findet sich aber auch die Formulierung, dass Studenten in jedem Fall in der Elternpolice mitversichert sind. Versicherungsbedingungen der Elternpolice sind massgebend Lesen Sie daher in den AVB der Privathaftpflichtversicherungs-Police Ihrer Eltern nach, wie es sich dort mit dem Versicherungseinschluss von mündigen Kindern verhält, die bei ihren Eltern wohnen. Wenn Sie nach der Durchsicht der AVB zu einem anderen Schluss kommen als der Versicherungsberater, sprechen Sie ihn darauf an und klären Sie ab, wieso er Ihnen eine eigene Privathaftpflichtversicherung empfiehlt. Quelle Schweizerischer Versicherungsverband, SVV, August 2008 Verbreitungspolitik für unsere Rubrik "News" Wir publizieren Artikel und Pressemitteilungen in Bezug auf unsere Aktivitäten. Für alle von externen Quellen (Presseabteilungen, Institutionen oder Partner) stammenden Artikel lehnen wir jegliche Haftung ab. Aufgrund der Meinungs- und Redefreiheit nehmen wir keine Stellung zum veröffentlichten Inhalt.
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