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Drei Gründe für ein Ja

Der Vergleich der Krankenkassenprämien sowie unsere Ratschläge und Tipps helfen Ihnen, eine Krankenkasse zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht, und gleichzeitig zu sparen.

Der Verfassungsartikel «Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung», über den das Schweizer Stimmvolk am 1. Juni 2008 abstimmen wird, ist ein Schritt in Richtung regulierter Wettbewerb unter Wahrung einer hohen Qualität der Leistungen. Drei Gründe sprechen für ein Ja zum vorgeschlagenen Gesundheitsartikel: Transparenz, Wahlfreiheit und Qualität.

SVV-Ja zum Gesundheitsartikel am 1. Juni 2008

Der Gesundheitsartikel schafft Transparenz

Wer ein Hotel sucht, der vergleicht das Angebot anhand der Sterne. Genauso geben uns Punkte Auskunft über die Qualität eines guten Restaurants. Die Handytarife, Buchpreise und Ähnliches können einfach und jederzeit über das Internet verglichen werden. Selbst die Steuertarife zwischen Kantonen und Gemeinden sind vergleichbar.
In der Gesundheit können die Konsumenten nur die Krankenkassenprämien vergleichen. Qualitätsvergleiche über Leistungen von Ärzten und Spitälern fehlen. Transparenz gibt es weder bei den Kostenangaben in Spitälern, Pflegeheimen und bei Ärzten noch bei der Qualität der dort erbrachten Leistung. In unserem Gesundheitswesen befindet sich der Patient im permanenten Blindflug.
Aussagen aus dem Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates decken diesen seit Jahren bestehenden Missstand schonungslos auf: Daten zur Qualität fehlen oder werden nicht veröffentlicht. Damit fehlt den Versicherten die Möglichkeit, die Qualität zu vergleichen. Transparenz muss geschaffen werden. Das will auch der Patient: 85 Prozent der Patientinnen und Patienten möchten eine aktive Rolle in der medizinischen Entscheidungsfindung spielen. Fakt ist, dass nur 49 Prozent eine solche bei ihrem Hausarzt wahrnehmen können. Es besteht somit eine grosse Kluft zwischen dem Wunsch der Patienten und der Alltagserfahrung im Gesundheitssystem. Politiker, Behörden und Versicherer sind hier gefordert, zu reagieren (siehe Grafik).
Auch internationale Experten kritisieren diesen Schwachpunkt in unserer Gesundheitsversorgung. Aufgrund fehlender statistischer Vergleichsmöglichkeiten ist die Transparenz medizinischer Leistungen nicht gegeben. Wird Transparenz in der Verfassung verankert, ist das ein starkes Zeichen. Damit werden Initiativen für die Messung und die Veröffentlichung von Qualität – zum Beispiel durch den Spitalverband H+ gestärkt. Dass Qualitätsvergleiche funktionieren zeigen Beispiele im Ausland:
Seit 2005 sind die deutschen Krankenhäuser verpflichtet, strukturierte Qualitätsberichte nach den Vorgaben des Gesetzgebers zu erstellen. Die im Abstand von zwei Jahren erscheinenden Berichte unterstützen Patienten bei der Auswahl von Krankenhäusern. Die Qualitätsberichte informieren die Patienten über den Qualitätsstandard der Krankenhäuser. Von einer solchen Transparenz und systematischen Qualitätssicherung ist die Schweiz noch weit entfernt.
In Frankreich haben Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, die Qualität und die medizinischen Leistungen der Spitäler nachzulesen. Patientinnen und Patienten können sich anhand einer «Rating-Liste» problemlos informieren und die bestehenden Angebote vergleichen.

Der Gesundheitsartikel ermöglicht die freie Wahl der Leistungserbringung

Hat der Patient den Überblick über die erbrachten medizinischen Leistungen, so beteiligt er sich aktiv bei der Auswahl. Heute besteht diese Wahlfreiheit nicht.
Der Gesundheitsartikel schreibt konkret vor:
Art. 117a Abs. 4 garantiert, dass Personen frei wählen können unter den zugelassenen Krankenversicherungen und Spitälern, Pflegeheimen und Ärzten.

Der Gesundheitsartikel verbessert die Qualität

Ohne Transparenz zur Qualität medizinischer Leistungen fehlt der wirtschaftliche Anreiz zu Verbesserungen. Sind jedoch die Leistungen vergleichbar und können die Patienten frei wählen, so steigt die Motivation, sich zu verbessern. Der Patient wird wichtig. Er wird ernst genommen – nicht nur als Prämienzahler, sondern als Kunde.
Damit profitiert nicht nur der einzelne Patient, der besser behandelt wird. Vielmehr profitieren alle Patienten, wenn die gesamte Gesundheitsversorgung, wenn die Ärzte, Pflegeheime und Spitäler besser werden.
Für Patienten, Gesellschaft und Wirtschaft ist es wichtig, dass pflegebedürftige Personen schnell und richtig behandelt werden. Damit sind Patienten auch rasch wieder gesund und können ihre Aufgaben in ihrer Familie und am Arbeitsplatz wahrnehmen.
Der regulierte Wettbewerb, der die Qualität der medizinischen Leistung in den Vordergrund rückt, garantiert dem Patienten eine gute und kostengünstige Behandlung. Das sind wichtige Ziele der Bevölkerung. Und genau das sichert der Gesundheitsartikel: Leistungserbringer dürfen nur für die Krankenversicherung tätig sein, wenn sie qualitativ hochstehende Leistungen erbringen. (Artikel 117a Abs. 3 Bst. d)
Die Chancen und Möglichkeiten einer Gesundheitsreform bestehen darin, dass eine gesunde Wohnbevölkerung weniger kostet als kranke Menschen. Mangelnde Koordination, Verschwendung, Fehler und nicht mit medizinischer Evidenz übereinstimmende Behandlungsmethoden führen zu schlechteren Behandlungsergebnissen bei höheren Kosten. Mit einer Reform der Gesundheitsversorgung die sich auf die Schaffung von Patientennutzen konzentriert, kann ein System entwickelt werden, das gleichzeitig effizient ist und effektiv hochwertige Gesundheitsdienstleistungen für alle erbringt.

Ja zum Gesundheitsartikel am 1. Juni 2008

Drei Gründe sprechen für ein Ja zum vorgeschlagenen Gesundheitsartikel:

  • Der Gesundheitsartikel schafft Transparenz: Damit können Patientinnen und Patienten Leistungen von Ärzten, Pflegeheimen und Spitälern vergleichen.
  • Der Gesundheitsartikel fördert die Wahlfreiheit: Sobald Informationen über die Qualität der Dienstleistungen vorliegen, können Patienten entscheiden, wo sie sich behandeln lassen wollen.
  • Der Gesundheitsartikel verbessert die Qualität der Gesundheitsleistungen: Ist die Qualität der Ärzte und Spitäler bekannt und können Patienten frei wählen, sind Wettbewerbselemente vorhanden, die zu einer laufenden Verbesserung des Gesundheitswesens führen.

Quelle Schweizerischer Versicherungsverband SVV , April 2008

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