Prämienverbilligungen, Leistungen bei Mutterschaft, die freie Wahl von Arzt, Spital, Therapie, Pflege und Krankenkasse werden in der Bundesverfassung verankert. Das sind starke Argumente für alle Patienten sowie Prämien- und Steuerzahlende, am 1. Juni ein JA in die Urne zu legen. Der neue Verfassungsartikel sichert Bewährtes und setzt klare Leitplanken für zukünftige Reformen des Gesundheitswesens. Gleichzeitig verhindert er endlose Grundsatzdiskussionen, weitere Kostenexplosionen und willkürliche Rationierungsentscheide.
Das Schweizer Volk hat in den letzten Jahren alle Vorlagen in Richtung Staatsmedizin und Einheitskasse klar abgelehnt. Auch in Umfragen sprechen sich Patienten und Versicherte stets für Eigenverantwortung, Wahlfreiheit und Qualität im Gesundheitswesen aus. Diese Prinzipien und die bisherigen Errungenschaften unseres Krankenversicherungsgesetzes KVG werden nun in der Verfassung verankert. Leistungen bei Mutterschaft, Prämienverbilligung, Prävention, die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit, die Qualität und Versorgungssicherheit sowie die freie Wahl des Leistungserbringers und der Krankenkasse werden damit sichergestellt.
Alle Leistungen der Krankenversicherung sollen nur noch durch einen Kostenträger finanziert werden (monistische Finanzierung). Was heute bereits für den ambulanten Bereich gilt, soll in Zukunft auch für stationäre Leistungen möglich sein. So werden Arztpraxen und Spitäler künftig nach gleichen Prinzipien finanziert. Fehlanreize durch die öffentliche Spitalsubventionierung fallen weg. Der Spitalverband H+ unterstützt diese monistische Finanzierung. Ganz im Gegensatz zu den Gegnern des Verfassungsartikels befürchten die Spitäler als Tarifpartner der Krankenkassen nicht, dass der Monismus zum „Kassendiktat“ führt. So sind weiterhin die Kantone für die wichtigsten Rahmenbedingungen verantwortlich, indem sie beispielsweise die ambulante und stationäre Versorgung sicherstellen. Die ebenfalls im Verfassungsartikel verankerte Transparenz garantiert, dass die Kantone die Verwendung ihrer Gelder stets bis auf den letzten Franken und Rappen überprüfen können. In diesem Sinne werden die jährlichen 8 Milliarden Franken der Kantone sinnvoll eingesetzt, und zwar unabhängig davon, ob die Kantone ihre Beiträge beispielsweise den Versicherten über Prämienverbilligungen, den Krankenkassen oder anderen Kostenträgern überweisen.
Mit der Verankerung der Prämienverbilligung und der öffentlichen Beiträge in der Verfassung wird auch die soziale Gerechtigkeit in der Krankenversicherung gesichert. Zugleich sieht der künftige Verfassungsartikel bei Unfall und Pflegebedürftigkeit Leistungen aus der Grundversicherung vor. Heute ist dies nicht der Fall. Dass die Gegner der Vorlage diese Leistungserweiterung als einen Schritt in Richtung Leistungsabbau deuten, entbehrt jeder Grundlage.
Quelle santésuisse, April 2008
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