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Verfassungsartikel "Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung"

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STAND DES GESCHÄFTS

An der eidgenössischen Abstimmung vom 1. Juni 2008 wir die Schweiz über den Verfassungsartikel «Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung» entscheiden. Bei dieser Vorlage handelt es sich um einen vom Parlament ausgearbeiteten Gegenvorschlag zur zurückgezogenen Volksinitiative der SVP «Für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung».

Die zurückgezogene Volksinitiative sah eine Prämiensenkung mittels einer Reduktion der Leistungen vor. Das Parlament sprach sich dagegen aus. In seinem Gegenentwurf nimmt es jedoch einzelne Anliegen der Initiative auf und will zudem die Grundsätze einer modernen Krankenversicherung in der Verfassung verankern. Zu diesen Grundsätzen gehören Wettbewerb unter den Versicherern und unter den Leistungserbringern, Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen sowie das Solidaritätsprinzip.Der Bundesrat befürwortet die Vorlage des Parlaments mit der Begründung, dass dieser in die richtige Richtung weist.

POSITION DES SVV

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV spricht sich für den Verfassungsartikel «Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung» aus. Durch die vorgesehene Verankerung der freien Wahl der Bürger von Arzt, Spital und Therapie auf Verfassungsstufe würde die heutige Bevormundung der Patientinnen und Patienten aufgehoben und der Wettbewerb unter den Krankenversicherern und Leistungserbringern gefördert. Aus Sicht des SVV führt ein verstärkter Wettbewerb im Gesundheitswesen zur Senkung der Kosten, Erhöhung der Qualität und Verbesserung der Transparenz.

Der SVV begrüsst zudem, dass die Aufnahme der Prämienverbilligung und der Mutterschaftsversicherung in die Verfassung die Wahrung des Solidaritätsprinzips garantiert. Auf diese Weise werden die Ansprüche an ein modernes soziales Versicherungswesen erfüllt.

Quelle SVV, Schweizerischer Versicherungsverband, März 2008

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