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2/19/2008 10:16:29 AM / bonus.ch - News / Versicherung
Gebärmutterhalskrebs ist die zweithäufigste Krebserkrankung bei Frauen. Schutz davor bietet ein neuer Impfstoff. „Eine krebsähnliche Veränderung am Gebärmutterhals“ – mit diesem Befund werden jährlich etwa 5000 Frauen in der Schweiz konfrontiert. Bei rund 300 Frauen lautet die Diagnose sogar Gebärmutterhalskrebs. Etwa drei Viertel dieser Krebserkrankungen werden durch Viren verursacht, die sogenannten humanen Papillomaviren (HPV). Die meisten Menschen stecken sich irgendwann in ihrem Leben beim Geschlechtsverkehr mit einem HP-Virus an. In der Mehrzahl verlaufen diese Infektionen unbemerkt. Unter den mehr als hundert verschiedenen Papillomaviren gibt es jedoch einige gefährliche Arten: HP-Viren vom Typ 6 und 11 verursachen Genitalwarzen, HPV vom Typ 16 und 18 werden als Hauptverursacher von Gebärmutterhalskrebs angesehen. Seit Anfang 2007 ist in der Schweiz ein Impfstoff erhältlich, der gegen diese vier Virustypen schützt. Was Sie über die Impfung wissen sollten Die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) hat im Mai 2007 die vorliegenden Daten über die HPV-Impfung geprüft und eine Empfehlung dafür ausgesprochen. - Um die beste Wirkung zu erzielen, sollte die Impfung vor Beginn der sexuellen Aktivität abgeschlossen sein. Deshalb wird empfohlen, alle Mädchen im Schulalter zu impfen. Nachholimpfungen sind noch im Alter von 15 bis 19 Jahren sinnvoll und möglich. Für Knaben wird die Impfung derzeit nicht empfohlen. - Es werden drei Impfdosen innerhalb eines halben Jahres verabreicht. Nach dem momentanen Stand des Wissens hält der Impfschutz mindestens 5 Jahre an, vermutlich sogar länger. Ob spätere Auffrischungsimpfungen nötig sind, wird derzeit noch untersucht. - Im Allgemeinen wird die Impfung gut vertragen. Am häufigsten treten örtliche Reaktionen an der Einstichstelle auf wie Rötung, Schmerzen oder eine Schwellung. Kopfschmerzen, Müdigkeit oder Fieber können gelegentlich vorkommen. Ernsthafte Nebenwirkungen wurden bisher in den klinischen Studien mit dem Impfstoff nicht beobachtet. - Die Impfung schützt nur vor den Viren, die am häufigsten Gebärmutterhalskrebs verursachen. Sie ist kein Ersatz für die regelmässigen Krebsvorsorgeuntersuchungen in der Frauenarztpraxis. Versicherer übernehmen bedingt die Kosten Der Bundesrat hat beschlossen, die HPV-Impfung ab Januar 2008 in den Leistungskatalog der Grundversicherung aufzunehmen. Das heisst, dass die Krankenversicherer die Kosten für die Impfung übernehmen – allerdings nur, wenn diese im Rahmen eines kantonalen Impfprogramms durchgeführt wird. Merkmale dieser Programme sind verbindliche Qualitätsstandards und der zentrale, kostengünstige Einkauf des Impfstoffs durch die Kantone, welche in kantonalen Verträgen geregelt werden müssen. Ob der Kanton ein solches kantonales Impfprogramm bereits anbieten kann, ist beim jeweiligen Gesundheitsdepartement zu erfragen. Wer sich ausserhalb dieser Programme impfen lassen will, muss selber für die Impfung aufkommen. Dies gilt auch für junge Frauen über 19 Jahre: Sie sollten sich von ihrem Arzt über den Nutzen der HPV-Impfung beraten lassen und gegebenenfalls mit ihrem Krankenversicherer bezüglich einer Kostenübernahme Rücksprache nehmen. Weitere Informationen Informationen des Bundesamts für Gesundheit zur HPV-Impfung Informationen der Schweizer Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe Auskunft über Impfprogramme erteilen die Kantonsärzte Quelle Helsana, Februar 2008 Verbreitungspolitik für unsere Rubrik "News" Wir publizieren Artikel und Pressemitteilungen in Bezug auf unsere Aktivitäten. Für alle von externen Quellen (Presseabteilungen, Institutionen oder Partner) stammenden Artikel lehnen wir jegliche Haftung ab. Aufgrund der Meinungs- und Redefreiheit nehmen wir keine Stellung zum veröffentlichten Inhalt.
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