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1/21/2008 8:41:33 AM / bonus.ch - News / Versicherung
D.R., Basel: Ich bin in meinem Urlaub im Ausland mit dem Rad gestürzt. Dabei habe ich mir einen Finger und das Knie verletzt und musste mich im Spital auf der Insel ambulant behandeln lassen. Doch zuerst wollten sie, dass ich mit der Kreditkarte die Kosten bezahle. Ich bin Arbeitnehmer. Wie gehe ich nun vor? Wenn Sie in der Schweiz als Arbeitnehmer mehr als acht Stunden pro Woche arbeiten, sind Sie obligatorisch auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Füllen Sie nach der Rückkehr ein Unfallprotokoll des Unfallversicherers Ihres Arbeitgebers aus und legen Sie die Quittungen für die ambulante Spitalbehandlung und für allfällige Medikamente bei. Der Unfallversicherer wird Ihnen, nach Prüfung des Falles, die entstandenen Kosten zurückvergüten. Bei einer Hospitalisierung setzt sich das Spital mit dem Unfallversicherer in Verbindung, um von diesem eine Kostengutsprache zu erhalten. Generell gilt zu bemerken, dass für notwendige Heilbehandlungen in Ausland höchstens der doppelte Betrag der Kosten vergütet wird, die bei der Behandlung in der Schweiz entstanden wären. Versichertenkarte immer dabei Wären Sie nicht angestellt, wäre Ihre obligatorische Krankenversicherung für den Unfall zuständig. Vor der Abreise in den Urlaub sollte man prüfen, ob man die Versichertenkarte der Krankenversicherung dabei hat. Bei einem Unfall oder einer Krankheit ist diese dem Arzt oder dem Spital vorzuweisen. Sie werden dann in aller Regel ohne vorherige Barzahlung behandelt. Quelle SVV Schweizerischer Versicherungsverband, Januar 2008 Verbreitungspolitik für unsere Rubrik "News" Wir publizieren Artikel und Pressemitteilungen in Bezug auf unsere Aktivitäten. Für alle von externen Quellen (Presseabteilungen, Institutionen oder Partner) stammenden Artikel lehnen wir jegliche Haftung ab. Aufgrund der Meinungs- und Redefreiheit nehmen wir keine Stellung zum veröffentlichten Inhalt.
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