Volksinitiative „für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung“ – Gegenvorschlag
(Entwurf vom 24. Oktober)
1. Ausgangslage
Am 28. Juli 2004 hat die SVP die Volksinitiative „für tiefere Krankenkassenprämien“ mit folgenden
Punkten eingereicht:
- Der Leistungskatalog der Grundversicherung enthält nur medizinisch und pflegerisch notwendige Leistungen.
- Grundversicherer und Leistungserbringer schliessen Leistungsverträge ab, die den Bedürfnissen der Versicherten entsprechen (Vertragsfreiheit).
- Grundversicherer dürfen nicht an Leistungserbringern und Leistungserbringer nicht an Grundversicherern beteiligt sein.
- Die Grundversicherung wird durch Beiträge des Bundes und der Kantone von zusammen höchstens 50 Prozent und durch Beiträge der Versicherten finanziert.
- Bund und Kantone leisten ihre Beiträge an die Grundversicherer (Monismus).
Bundesrat und Parlament empfehlen die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung. Ständerat und Nationalrat haben aber beschlossen, der Initiative einen direkten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Der Ständerat beschränkt sich in seinem Vorschlag auf die Formulierung von Eckwerten, die in Richtung einer effizienten, wettbewerbsorientierten rankenversicherung
und die Förderung der Eigenverantwortung zielen. Der Nationalrat erweitert diese Zielsetzung mit Bestimmungen zur Zusammenarbeit von Bund und Kantonen, zur schweizweit freien Wahl der Leistungserbringer, zur Lockerung des Vertragszwangs und zur monistischen Finanzierung. Im Differenzbereinigungsverfahren ist die SGK des Ständerates dem Nationalrat bei der Frage der Koordination zwischen Bund und Kantonen und dem Übergang zur monistischen Finanzierung entgegengekommen. Können sich die Räte in der kommenden Dezembersession auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen, so findet im ersten Halbjahr 2008 eine Volksabstimmung über die Initiative und den Gegenvorschlag statt. Wird die Initiative zurückgezogen, so kommt nur die im Gegenvorschlag formulierte Verfassungsänderung zur Abstimmung.
2. Grundsätzliche Bemerkungen
2.1 Einleitung
Mit ihrer Initiative löst die SVP eine Grundsatzdiskussion aus, mit der auf Verfassungsebene drei Kernfragen zur künftigen Ausgestaltung der Krankenversicherung beantwortet werden sollen:
- Ist die Grundversicherung mit zusätzlichen Elementen des Wettbewerbs auszugestalten?
- Ist es zweckmässig, auf Verfassungsebene Grundlagen für die Einschränkung des Leistungskatalogs in der Grundversicherung vorzusehen?
- Ist es richtig, Finanzierungsregeln wie den Monismus auf Verfassungsebene zu verankern, ohne dass wichtige Details und Konsequenzen einer solchen Regel verbindlich festgehalten sind?
santésuisse hält eine grundlegende Diskussion zur künftigen Ausgestaltung der Gesundheits- und Krankenversicherungspolitik für notwendig. Dass diese Diskussion auf Verfassungsebene stattfindet, ergibt sich von selbst, da die Volksinitiative der SVP Volk und Ständen zur Abstimmung vorgelegt werden muss.
santésuisse ist aber der Auffassung, dass die SVP-Initiative auch Probleme aufgreift, die nicht zu den eigentlichen Kernfragen gehören, die in der Gesundheits- und Krankenversicherungspolitik zu lösen sind. Das trifft insbesondere für die Ausgestaltung des Leistungskatalogs zu, die auf Gesetzesebene geregelt werden sollte. Denn nicht der Umfang des Leistungskatalogs ist das zentrale Problem der Kostenentwicklung, sondern die Qualität und die Summe der erbrachten Leistungen.
Unser Gesundheitswesen krankt primär daran, dass es geprägt ist durch viele Einzelinteressen und eine historisch gewachsene, unklare Zuteilung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung. Das spürt letztlich der Prämienzahler.
Die deutliche Ablehnung der Volksinitiative für eine Einheitskrankenkasse im vergangenen März ist ein klares Signal dafür, dass die Versicherten im Gesundheitswesen und in der Krankenversicherung nicht mehr Staat, sondern mehr Eigenverantwortung, Wahlmöglichkeiten und Wettbewerb wollen. Diese Meinung wird gestützt durch Umfragen wie sondage santé, Gesundheitsmonitor und die grosse Mehrzahl der Gesundheitsökonomen.
santésuisse hält es vor diesem Hintergrund für zweckmässig, auf Verfassungsebene Grundsätze festzulegen, die im Gesundheitswesen mehr Wettbewerbselemente bei verbesserter Koordination zulassen und die Rolle des Staates als Regulator klären. Das System soll vermehrt über Transparenz, Effizienz und Qualität und nicht über Planung und Rationierung gesteuert werden. (1)
Aus diesen Gründen begrüsst santésuisse, dass Volk und Ständen ein Gegenvorschlag zum Volksbegehren der SVP vorgelegt wird, damit in den zentralen Fragen eine grundsätzliche Weichenstellung auf Verfassungsebene möglich wird.
2.2 Der geltende Artikel 117 BV genügt nicht
Die heutige Kompetenzbestimmung in Artikel 117 BV Regelung ist ungenügend. Neben der blossen Kompetenz des Bundes, die Kranken- und die Unfallversicherung zu regeln und allgemein oder für einzelne Bevölkerungsgruppen obligatorisch zu erklären, ist die Formulierung von Grundsätzen nötig, welche die Ausrichtung von Gesundheits- und Krankenversicherungssystem vorgeben.
2.3 Fassung des Ständerates zu unverbindlich
Der Vorschlag des Ständerates zielt mit der Formulierung von Eckwerten eines freiheitlichen Gesundheitswesens wie Effizienz, Effektivität und Transparenz, der Betonung der Eigenverantwortlichkeit der Versicherten, den qualitativen Anforderungen an die Leistungserbringer und der Förderung des Wettbewerbs in die richtige Richtung. Zu wenig Rechnung trägt die Fassung des Ständerates jedoch der Weiterentwicklung des Systems. Die Bestimmungen sind zu allgemein formuliert, um die Gesundheitsreform voranzubringen und in die gewünschten Bahnen lenken zu können. In der Differenzbereinigung ist die SGK des Ständerates bei der Frage der monistischen Finanzierung jedoch konkreter geworden
2.4 Grundsätzliche Zustimmung zur Fassung des Nationalrates
santésuisse begrüsst, dass der Nationalrat die Vorgaben des Ständerates ergänzt, erweitert und konkretisiert hat. Auf Zustimmung stösst insbesondere,
- dass der Qualitäts- und Preiswettbewerb gewährleistet und nicht bloss als Zielvorgabe erwähnt wird,
- dass die Vertragsfreiheit zwischen Leistungserbringern und Krankenversicherern anvisiert wird,
- dass dem Staat mehr die Rolle des Regulators als jene des Leistungserbringers zufällt,
- und dass generell, also auch im stationären Bereich, die monistische Finanzierung verankert wird.
Die Vorlage des Nationalrates entspricht weitgehend den Grundsätzen und Vorstellungen, von santésuisse.
2.5 Verfassungs- und KVG-Revision ergänzen sich
Im Nationalrat wurde bei der Beratung des Gegenvorschlags verschiedentlich die Frage aufgeworfen, ob es richtig sei, eine Verfassungsbestimmung, die zentrale Systemfragen regelt, Volk und Ständen ohne breites Vernehmlassungsverfahren zu unterbreiten. Dazu ist zu bemerken, dass die Thematik mit der Abstimmung über die SVP-Initiative ohnehin auf dem
Tisch liegt und dass die meisten Themen im Rahmen der KVG-Revision nun schon während Jahren breit diskutiert werden. Im Übrigen sieht santésuisse die Diskussion auf Verfassungsebene komplementär zur aktuellen KVG-Revision, die das Parlament ohne Verzögerung weiter beraten kann und muss.
3. Fazit
santésuisse hält eine grundlegende Diskussion zur zukünftigen Ausgestaltung der Gesundheits-und Krankenversicherungspolitik für notwendig. Sie ist nach der klaren Ablehnung der Einheitskrankenkasse im vergangenen März davon überzeugt, dass die Versicherten im Gesundheitswesen nicht mehr Staat wollen, sondern mehr Eigenverantwortung, Wahlmöglichkeiten und Wettbewerb. Die SVP-Initiative enthält zwar wichtige Anliegen, weist aber auch Mängel auf. Deshalb erwartet santésuisse, dass sich Stände- und Nationalrat innert der notwendigen Frist auf einen gemeinsamen Gegenvorschlag einigen, damit den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern im kommenden Jahr ein breit getragener Verfassungsartikel zur Abstimmung unterbreitet werden kann.
(1) Mehr zur Frage des Wettbewerbs im Positionspapier „Wettbewerb in der Krankenversicherung“ vom 1. Oktober 2007 auf der Homepage von santésuisse.
Quelle santésuisse, November 2007
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