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Obligatorische Krankenpflegeversicherung: Anpassungen bei verschiedenen Leistungen

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Bern, 21.11.2007 - Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat verschiedene Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) beschlossen, welche am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Künftig werden die Kosten der Impfung von Mädchen und jungen Frauen gegen Humane Papillomaviren (HPV), der Hauptursache von Gebärmutterhalskrebs, von der Krankenversicherung übernommen, sofern die Impfungen im Rahmen von kantonalen Programmen erfolgen. Bei der Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen (Mammographie) wird die heute gültige Regelung leicht angepasst und um zwei Jahre verlängert.

Das EDI hat gemäss der Empfehlung der eidgenössischen Leistungskommission (ELK) beschlossen, dass ab Anfang 2008 die Kosten für die HPV-Impfung von der Krankenversicherung übernommen werden, sofern diese im Rahmen von kantonal organisierten Programmen durchgeführt wird. Bereits haben drei Kantone (GE, VS, BL) solche Programme eingeführt. In weiteren Kantonen (VD, ZH) sind entsprechende Programme in Vorbereitung. Ein Merkmal dieser Programme sind verbindliche Qualitätsstandards und der zentrale, kostengünstige Einkauf des Impfstoffs durch die Kantone. Die Programme stellen die Information der Zielgruppen sicher und sorgen für die vollständige Impfung mit drei Dosen und mit allfälligen  Auffrischimpfungen.

össische Kommission für Impffragen (EKIF) hat im Juni 2007 die Impfung der 11- bis 14-jährigen Mädchen sowie, während 5 Jahren, der jungen Frauen von 15-19 Jahren gegen HPV empfohlen. Von dieser Impfung wird erwartet, dass rund 70% der Erkrankungen an Gebärmutterhalskrebs verhindert werden können. Die Impfung wird von der Franchise befreit. Damit soll eine hohe Impfbeteiligung sichergestellt werden. Nicht übernommen werden die Kosten für Impfungen ausserhalb von Programmen und für Impfungen von über 19-jährigen Frauen.

Screening-Mammographie wird verlängert
Die Leistungspflicht der Krankenversicherung für die im Rahmen von kantonalen Programmen durchgeführte Screening-Mammographie ist bis Ende 2007 befristet. Diese Regelung wird nun um zwei Jahre verlängert. Während dieser Zeit sollen die Qualitätsvorgaben angepasst werden. Die Kantone sind aufgerufen, solche Programme einzuführen. Heute bestehen solche Programme erst in sechs Kantonen (GE; VD, FR, NE, JU, VS). Ausserhalb von Programmen können Mammographien wie bisher nur bei Frauen mit familiär bedingtem erhöhtem Erkrankungsrisiko oder bei Vorliegen eines klinischen Verdachts zulasten der Krankenversicherung durchgeführt werden. Mammographien, bei denen diese Bedingungen nicht erfüllt sind, dürfen von der Krankenversicherung nicht vergütet werden, weil hier die Qualität der Untersuchung nicht gewährleistet ist.

Weitere Anpassungen
Für gewisse Risikogruppen, wie etwa Personen mit chronischen Leberkrankheiten, werden neu die Kosten der Impfung gegen Hepatitis A übernommen. Befristet leistungspflichtig werden sodann ärztlich geleitete Gruppenprogramme für adipöse und schwer übergewichtige Kinder und Jugendliche. Definitiv als kassenpflichtige Leistung anerkannt werden die Neuromodulation bei schweren Blasen- und Enddarmfunktionsstörungen und die Dilatation mittels Ballonkatheter von verengten Tränengängen. Die provisorische Kostenübernahme für die drei Leistungen HIV-Resistenztests, Ultraschalluntersuchungen in der normalen Schwangerschaft und bildgebungsgesteuerte Brustbiopsien wird um ein Jahr verlängert. Schliesslich werden die Rahmentarife für Pflegeleistungen an die Teuerung angepasst.

Adresse für Rückfragen:
Bundesamt für Gesundheit
Maya Züllig, Leiterin der Sektion Medizinische Leistungen, Tel. 031 322 95 05


Quelle Bundesamt für Gesundheit, November 2007

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