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7/11/2007 4:36:24 PM / bonus.ch - News / Konsum
Mit einer Anpassung des Vertrags oder gar einer Kündigung muss rechnen, wer regelmässig Diebstahlschäden anmelden muss. Oft ist sorgloses Verhalten der Grund einer solchen Häufung. F.K., Zürich: Ich bin Single und musste kürzlich den vierten Diebstahl innerhalb von drei Jahren anmelden. Jetzt verlangt mein Versicherer von mir höhere Prämien und einen höheren Selbstbehalt. Darf er das? Ihr Versicherer handelt korrekt. Er könnte den Versicherungsvertrag im Schadenfall sogar kündigen. Mit dem Vorschlag einer so genannten Vertragssanierung signalisiert Ihr Versicherer aber Bereitschaft, Sie trotz der unüblich hohen Schadenfrequenz unter gewissen Voraussetzungen weiterhin zu versichern. Wenn Sie dieses Angebot ausschlagen, wird er den Vertrag voraussichtlich kündigen. Dann müssten Sie einen neuen Versicherer suchen. Auch dieser wird die Serie von Diebstählen berücksichtigen. Schutz der Versicherten Dass jemand so häufig wie Sie bestohlen wird, ist aussergewöhnlich. Oft ist sorgloses Verhalten der Geschädigten mitursächlich für eine solche Häufung. Es ist deshalb verständlich, dass sich Ihr Versicherer Gedanken über die Weiterführung Ihres Vertrages macht. Der höhere Selbstbehalt soll zu mehr Eigenverantwortung anregen und die künftige Prämie risikogerecht sein. Mit solchen Massnahmen schützt der Versicherer die übrigen Versicherungskunden vor vermeidbaren Prämienerhöhungen. Quelle Schweizerischer Versicherungsverband, Juli 2007 Verbreitungspolitik für unsere Rubrik "News" bonus.ch publiziert Artikel und Pressemitteilungen in Bezug auf seine Aktivitäten. Für alle von externen Quellen (Presseabteilung, Institutionen oder Partner) stammenden Artikel lehnt bonus.ch jegliche Haftung ab. Aufgrund der Meinungs- und Redefreiheit nimmt bonus.ch keine Stellung zum veröffentlichten Inhalt.
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