Krankenversicherung
Auto- und Motorradversicherung
Hausrat und Privathaftpflicht
Andere Versicherungen
Alle Versicherungen
Kredit & Leasing
Hypotheken
Kreditkarte
Leitfäden & glossare
Rechner
Bankkonten
Vorsorge
Geldanlagen
Alles für Ihre Finanzen
Telekom
Auto
Finanzierung
Versicherungen
Mehr
Sprache
7/5/2007 10:30:37 AM / bonus.ch - News / Konsum
Bern, 29.06.2007 - Das Bundesamt für Gesundheit unterbreitet den interessierten Kreisen Vorschläge zu verschiedenen Verordnungsänderungen im Lebensmittelrecht. Ziele der Anpassungen sind die Aufrechterhaltung der Äquivalenz zum EG Recht bei den Lebensmitteln tierischer Herkunft und die Vermeidung von Handelshemmnissen. Da die EG ihr Lebensmittelrecht fortlaufend weiterentwickelt und sich die Schweiz im Rahmen der Äquivalenzabkommen im Agrarbereich zu einer Übernahme des EG-Rechts verpflichtet hat, muss auch das schweizerische Recht laufend aktualisiert werden. Die Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Anpassungen können bis am 31. August 2007 eingereicht werden. Neben den Anpassungen, die im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der Äquivalenz stehen, schlägt das Bundesamt für Gesundheit in der vorliegenden Revision verschiedene weitere Anpassungen vor. Die wichtigsten Revisionsthemen im Zeichen des Gesundheits- und des Täuschungsschutzes:
- Druckerfarben / TintenRegelung der Verwendung von Tinte auf Verpackungen und deren Migration ins Lebensmittel; - Health ClaimsNeuregelung der Kennzeichnung und Anpreisung von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben; - TransfetteVorschlag für Höchstgehalt in pflanzlichen Speiseölen und Speisefetten; - GVOVerfahren zur Festlegung der Toleranz geringer Anteile nicht bewilligter gentechnisch veränderter Pflanzen in Lebensmitteln.
Adresse für Rückfragen: Bundesamt für Gesundheit, Direktionsbereich Verbraucherschutz, Michael Beer, Leiter Abteilung Lebensmittelsicherheit, Tel. 031 322 95 05 Herausgeber:
Bundesamt für Gesundheit Internet: http://www.bag.admin.ch
Erhalten Sie eine umfassende und individuelle Beratung für Ihre zukünftige Hypothek
Zögern Sie nicht, online eine Hypotheken-Offerte einzuholen, bei der Sie von einem Vorzugszinssatz profitieren können! Ihre Anfrage für eine Hypothekenofferte