Krankenkasse
Regierung nimmt Stellung zu einer Interpellation der Fraktion SP/Grüne
Einige tausend Personen im Kanton Solothurn wurden aus der Grundversicherung gekippt. Grund: Sie haben ihre Prämien nicht bezahlt.
ELISABETH SEIFERT
"125'000 bis 150'000 Menschen stehen schweizweit ohne Versicherungsschutz da". Diese Zahlen, die auf Schätzungen der Krankenversicherer beruhen, sorgten im Februar dieses Jahres für Schlagzeilen. Grund dafür ist eine neue Regelung im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG). So können seit Januar 2006 die Krankenversicherer die Zahlungen für Leistungen aussetzen, wenn eine versicherte Person trotz Mahnung ihre Prämien nicht zahlt und die Versicherung den Antrag gestellt hat, eine Betreibung einzuleiten. Im Kanton Solothurn schreckten die Folgen dieser Neuregelung vor allem die Fraktion SP/Grüne auf - und führte zu ihrer Interpellation "Leistungsaufschub in der Krankenversicherung". Jetzt liegt die regierungsrätliche Antwort vor.
Keine genauen Zahlen
Im Kanton Solothurn rechnet die Regierung ungefähr mit 5000 Personen, die derzeit ohne Grundversicherung dastehen, wobei es sich im Wesentlichen um Schätzungen handle. Da keine Statistiken bestehen, könnten zudem keine Angaben über den Anteil der Prämienverbilligungsbezüger gemacht werden, schreibt die Regierung.Genau diese Gruppe aber steht für die Fraktion SP/Grüne im Zentrum.
So befürchtet die Linke, dass aufgrund der seit einem Jahr gültigen Bundesregelung "viele Prämienverbilligungsbezügerinnen und Prämienverbilligungsbezüger schwerwiegend betroffen sind". Und zwar deshalb, weil die ihnen zustehende Prämienverbilligung auf sichwarten lasse. Die Regierung zeigt sich in ihrer Stellungnahme indes nicht bereit, Massnahmen zu prüfen, wie die Prämienverbilligung - so die Vorstellung der Linken - in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres ausbezahlt werden kann. Dadurch "müsste die Einreichungsfrist zwingend ins Vorjahr verlegt werden". Die letzten definitiven Steuerveranlagungen wären weiter von der aktuellen Situation im Anspruchsjahr entfernt. Man käme nicht umhin, auf provisorische Veranlagungen abzustellen, was die Angelegenheit verkompliziere.
Hilfe nur für "Bedürftige"
Das Anliegen der Fraktion SP/Grüne besteht grundsätzlich darin, dass niemand den Versicherungsschutz verliert, der oh-ne eigenes Verschulden seine Prämien nicht bezahlen kann. Deshalb erkundigte sie sich nach Massnahmen, die sicherstellen, dass der Versicherungsschutz bis zum Vorliegen eines Verlustscheins garantiert ist. Solange nämlich das Betreibungsverfahren nicht abgeschlossen ist und die
Zahlungsunfähigkeit der Betroffenen nicht mit einem Verlustschein belegt ist, bestehe, so die Argumentation, wenig Klarheit über die Gründe für ausstehende Prämien.
Die Regierung zeigt kein Musikgehör für eine solche Garantie des Versicherungsschutzes. Führen indes offene Arzt- oder Spitalrechnungen zur" Bedürftigkeit" einer Person, so seien diese seit Januar 2007 von den Gemeinden als Sozialhilfeleistung zu übernehmen. Die Sozialhilfe zahlt dann entweder die Arztrechnung oder die ausstehenden Prämien. "Liegt keine Sozialhilfebedürftigkeit vor, ist es für jede Person zumutbar, dass sie die ausstehenden Prämien in Verbindung mit der Prämienverbilligung bezahlt."
Quelle Solothurner Zeitung, April 2007
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