4/3/2007 10:10:31 AM   /   bonus.ch - News   /   Versicherung

Rückblick auf die Frühjahrssession 2007 der eidgenössischen Räte aus gesundheitspolitischer Sicht

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Verhandlungen im Nationalrat

1. KVG-Revision

Die Reform der Spitalfinanzierung war in der vergangenen Frühjahrssession eines der Hauptthemen auf der Traktandenliste des Nationalrates. Der Ständerat hatte mit seinen Beschlüssen im März 2006 die Weichen gestellt. So beschloss er die leistungsbezogene Finanzierung der stationären Spitalleistungen und schuf damit die Grundlage für schweizweit einheitliche Pauschalen, die auf einer diagnosebezogenen Klassifikation der Patienten beruhen (DRG). Der Ständerat entschied sich im Weiteren auch für die gleiche Abgeltung der KVG-Leistungen auf der privaten, der halbprivaten und der allgemeinen Abteilung, und zwar in allen Listenspitälern, sowohl den öffentlichen wie den privaten. Neu schuf der Ständerat die Kategorie der Vertragsspitäler. Damit sind jene privaten Spitäler gemeint, die nicht auf der kantonalen Spitalliste stehen und damit auch keine Beiträge des Kantons zu gute haben, denen aber die Versicherer aufgrund von Verträgen Beiträge aus der Grundversicherung ausrichten können.

Der Nationalrat hat sich nun in diesen zentralen Revisionspunkten dem Ständerat angeschlossen. Er hat aber zur kleinen Kammer folgende zwei gewichtigen Differenzen geschaffen:

- Die Versicherten können im Sinne eines verstärkten Wettbewerbs über die Kantonsgrenzen hinweg unter allen Listenspitälern frei wählen. (Cassis de Dijon-Prinzip).
- Der kantonale Anteil an der Spitalfinanzierung (inklusiv Investitionskosten) soll mindestens 55 Prozent betragen, und zwar ohne Flexibilität nach unten. Dieser Anteil soll aufgrund von Vereinbarungen zwischen den Kantonen und den Versicherern stufenweise erreicht werden. (Der Ständerat hatte den Anteil wie folgt festgesetzt: 60 % zu Lasten der Kantone, 40 % zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung. Kantone mit tiefem Prämienniveau sollen ihren Anteil jedoch bis auf 45% reduzieren können.).

Weiter hat der Nationalrat in Abweichung vom Ständerat beschlossen, die Geburtshäuser als Leistungserbringer für die OKP anzuerkennen.

 

Zur Planung hat der Nationalrat abweichend vom Ständerat folgende Beschlüsse gefasst:

- Im Bereich der hochspezialisierten Medizin beschliessen die Kantone gemeinsam eine gesamtschweizerische Planung. Kommen sie dieser Aufgabe nicht zeitgerecht nach, legt der Bundesrat subsidiär fest, welche Spitäler für welche hochspezialisierten Leistungen auf den kantonalen Spitallisten aufzuführen sind.
- Der Bundesrat erlässt einheitliche Planungskriterien auf der Grundlage von Qualität, Wirtschaftlichkeit und Grundversorgung. Er hört zuvor die Kantone an. Er berücksichtigt die Anliegen der Leistungserbringer und Versicherer.

Abgelehnt hat der Nationalrat den Antrag, dass bei leistungsbezogenen Fallpauschalen der Leistungserbringer auf der Rechnung alle Angaben machen muss, welche für die Ermittlung der korrekten Fallpauschalen notwendig sind, insbesondere auch die relevanten Diagnosen und Prozeduren.

In der Gesamtabstimmung hat die grosse Kammer die Revision mit 113 zu 54 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.

- Wie der Ständerat hat auch der Nationalrat der Motion der SGK des Ständerates zur einheitlichen Finanzierung von Spital- und ambulanten Leistungen zugestimmt. Der Bundesrat wird damit beauftragt, dem Parlament bis Ende 2008 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Dabei soll auch geprüft werden, ob und mit welchen Kompetenzen und Konsequenzen eine Zahl- oder Clearingstelle eingeführt werden soll.

2. Beratung von Vorstössen
Neben der Beratung der KVG-Revision hat der Nationalrat zahlreiche Vorstösse zur Krankenversicherung behandelt.
Abgelehnt hat der dabei folgende Motionen:
- Motion Zysiadis Josef. Vereinheitlichung des Vorgehens der Krankenkassen bei Zahlungsausständen (04.3684).
- Motion Zysiadis Josef. Fettsucht bei Kindern. Rückerstattung der Diätberatungskosten (04.3779).
- Motion Dormond Béguelin Marlyse. Kontrolle der Krankenversicherer durch das BAG. (04.3710).
- Motion Parmelin Guy. Spezialitätenliste. Beschwerdemöglichkeit. (05.3099).
- Motion Sozialdemokratische Fraktion. Kaufkraft und Preise (05.3120). Medikamentenpreise auf europäisches Niveau senken.
- Motion Dormond Béguelin Marlyse. KVG. Eine Prämie pro Kanton und Versicherer (05.3300).
- Motion Rossini Stéphane. Gesundheitsförderung Schweiz. Änderung der Praxis (04.3559).

Angenommen hat der Nationalrat folgende Motionen:
- Motion CVP-Fraktion. Spezialitätenliste (SL). Streichung der Medikamente für Bagatellerkrankungen (05.3015). Der Bundesrat wird damit beauftragt, die SL zu prüfen und vorzuschlagen, unter welchen Bedingungen auf eine Abgeltung von Medikamenten zur Behandlung von Bagatellerkrankungen oder leichten Befindlichkeitsstörungen verzichtet werden soll.
- Motion CVP-Fraktion. Unabhängigkeit bei der Verschreibung und Abgabe von Medikamenten (05.3016). Der Bundesrat wird damit beauftragt, über das KVG Grundlagen für die Schaffung von Transparenz bei der Abgabe und Verschreibung von Arzneimitteln zu schaffen und die Unabhängigkeit von Verschreibung und Abgabe zu gewährleisten.
- Motion Heim Bea. Medizinische Mittel und Gegenstände. Sparpotenzial (05.3522) und Humbel Näf Ruth. Wettbewerb bei den Produkten der Mittel- und Gegenständeliste (05.3523). Mit den beiden Motionen wird der Bundesrat wird beauftragt, die Bestimmungen im KVG und den entsprechenden Verordnungen so zu verändern, dass Krankenversicherer und Hilfsmittellieferanten die Tarife für kassenpflichtige Mittel und Gegenstände (Migel) aushandeln und in Tarifverträgen abschliessen.
- Motionen Galladé Chantal (05.3589), Häberli-Koller Brigitte ( 05.3590), Teuscher Franziska (05.3592) betreffend Leistungen bei Mutterschaft. Die Motionen verlangen folgende Änderung von Artikel 64 Absatz 7 des KVG: Auf Leistungen bei Mutterschaft darf der Versicherer keine Kostenbeteiligung erheben. Als Leistungen bei Mutterschaft gelten:
a. die gleichen Leistungen wie bei Krankheit;
b. die besonderen Leistungen nach Artikel 29 Absatz 2.
Damit werden nicht nur Leistungen bei einer normalen Schwangerschaft und Geburt, sondern auch Leistungen im Falle von Komplikationen während der Schwangerschaft und der Geburt von der Kostenbeteiligung befreit.

3. Parlamentsgesetz
Bei der Beratung des Parlamentsgesetzes hat der Nationalrat einen Antrag von Werner Marti abgelehnt, der den Parlamentsmitgliedern die Übernahme eines Mandates bei einer Krankenversicherung untersagen wollte. Damit bleibt das Mandat bei einer Krankenversicherung mit einem Parlamentsmandat vereinbar.

Verhandlungen im Ständerat
Der Ständerat hat sich in der Frühjahrssession nur am Rand mit Fragen der Gesundheits- und Krankenversicherungspolitik befasst. In der dritten Sessionswoche hat er verschiedene Vorstösse beraten.

Angenommen hat er, wie bereits der Nationalrat, die Motion von Nationalrat Noser betreffend e-health - Nutzung elektronischer Mittel im Gesundheitswesen (04.3243). Damit wird der Bundesrat beauftragt, die gesetzliche Grundlage für einen elektronischen Gesundheitspass für alle Einwohner, für Gesundheitsinformationsnetze zwischen Versorgungsstationen und für den Zugang für alle zu Onlinegesundheitsdiensten zu schaffen. Abgelehnt hat der Ständerat die Motion von Nationalrat Remo Gysin (04.3186) zur Förderung der Selbsthilfe (Verankerung im KVG) und die Motion von Ständerätin Gisèle Ory (06.3713) betreffend die Regelung ärztlich verschriebener Medikamente (Schaffung von Anreizen zur Verhinderung unnötiger Verschreibungen, Abgabe des günstigsten Medikaments bei gleichwertigen Produkten sowie Verbot der Selbstdispensation).

Rückblick auf die Frühjahrssession 2007 der eidgenössischen Räte aus gesundheitspolitischer Sicht (32.6 kb)

Quelle , santésuisse, April 2007

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