Reserven, Rückstellungen und Risikoausgleich – welcher Mechanismus steckt dahinter?
In der aktuellen Debatte über die Einheitskasse gehört es mitunter fast schon zum guten Ton, die heutige Krankenversicherung schlecht zu reden. Meist werden dazu belanglose Beispiele zu Hilfe genommen, welch weder auf die Prämien noch auf die gesamten Verwaltungskosten einen grossen Einfluss haben.
Dieses Fact Sheet veranschaulicht, wie einige grundlegende Instrumente der Krankenversicherung– Reserven, Rückstellungen und Risikoausgleich – funktionieren.
1. Die Reserven
Die Reserven dienen unter anderem dazu, die Risiken in Zusammenhang mit der Prämienfestsetzung zu begrenzen, welche in erster Linie auf den Zahlen der rundversicherung zwei Jahre früher beruhen (für die Prämien 2007 sind hauptsächlich die Kosten von 2005 massgebend). In diesem budgetähnlichen System dienen die Reserven also als Ausgleichsgefäss. Werden die Prämien zu hoch bewertet, steigen die Reserven. Diese Geldmittel fliessen in den folgenden Jahren an den Versicherten in Form von beschränkten Prämienerhöhungen bzw. Prämienreduktionen (im Falle von GE in diesem Jahr) zurück. Zudem hat der Bundesrat kürzlich die Mindestreservequote gesenkt, wonach die Reserven innerhalb von 3 Jahren reduziert werden müssen.
Die Reserven für das Jahr 2005 belaufen sich auf Fr. 3,2 Mrd., was einer Reservequote von 17,2% der Prämien entspricht: Diese Quote ist damit tiefer als jene der Monopolkasse SUVA, deren gesetzliche Reserven bei 19,2% liegen. Die Reserven der Krankenversicherer betragen Fr. 427.- pro versicherte Person (1 ½ Monatsprämie), wohingegen die AHV, welche praktisch keine Schwankungen in der Prämienfestsetzung kennt (Risiko des Versicherers), über Reserven in der Höhe einer Jahresprämie verfügt.
Die heutigen Reserven sind praktisch gleich hoch wie bei der Einführung des KVG. Politischer Druck auf die Krankenversicherer führte in den Jahren 1998 bis 2000 dazu, dass eine so genannte «politische» Prämie festgesetzt und die tatsächliche Kostenentwicklung nicht gedeckt wurde. So schlossen die Krankenkassen zwischen 1999 und 2002 mit einem negativen Geschäftsergebnis ab (negatives Geschäftsergebnis – in der unten stehenden Grafik rot eingefärbt).
Zur Deckung dieser defizitären Ergebnisse mussten die Versicherten zwischen 2000 und 2002 die Reserven «anzapfen». Der Stand der Reserven ist daraufhin von 23,6% auf 12,8% gesunken (1999 bis 2002). Folglich haben die Krankenkassen ihre Prämien seit 2003 stark anheben müssen (positives Geschäftsergebnis – in der unten stehenden Grafik grün eingefärbt). Die Prämien stiegen also stärker an als die Gesundheitskosten, um die «politischen Prämien», die nicht die Kosten widerspiegelten, aufzufangen. Hier lässt sich im Übrigen durchaus eine Parallele zur Einheitskasse ziehen: Die Wahrscheinlichkeit von «politischen Prämien» ist auf Grund der gegenteiligen Interessen in der so genannten „tripartiten“ Führung der Einheitskasse durchaus gegeben.
Laut Aussage der Initianten wurden die Versicherten in den Jahren 2001 und 2002 für Börsenverlusteder Krankenversicherer in der Höhe von Fr. 1 Mrd. zur Kasse gebeten, was zwischen 2003 und 2004 mit einen Prämienanstieg von 19% kompensiert wurde. Diese Behauptung stimmt nicht! Nur gerade 2002 verzeichneten die Anlagen sämtlicher Krankenversicherer einen durchschnittlichen Nettoertrag im Minusbereich (- Fr. 154 Mio. / -1,9%). In den anderen Jahren verzeichneten die Anlagen eine positive Rendite. Der Bundesrat hat dies in seiner Antwort auf eine Interpellation von Ständerätin Anita Fetz (05.3695/02.12.2005) denn auch bestätigt: «Zwischen 1996 und 2004 lag der kumulierte Nettoertrag aller Anlagen (Grundversicherung und Zusatzversicherungen) der rankenversicherer bei 2556 Millionen Franken. Das entspricht einer Nettorendite von durchschnittlich 3,1 Prozent.»
Nicht selten erwähnen die Initianten absurde Beispiele, um aufzuzeigen, dass die Reserven der Kassen zu hoch sind. So verweisen sie immer wieder auf die Krankenkasse Institut Ingenbohl mit einer Reservequote von 334.1%! Diese Krankenkasse wird von Ordensschwestern geleitet und zählt insgesamt nur 1000 Versicherte. Die Mitgliedschaft beschränkt sich auf die Klostergemeinschaft. Das andere Extrem ist die Krankenkasse 57, vormals von Pierre- Yves Maillard geleitet und heute mit Stéphane Rossini als Verwaltungsratsmitglied. Sie verfügt lediglich über Reserven von 4,2% und gefährdet damit die finanzielle Sicherheit der Versicherten.
2. Rückstellungen
Die Initianten prangern nicht nur die Reserven der Krankenversicherung an, sondern oft auch ihre Rückstellungen. Das ist mehr als erstaunlich. Denn es ist kaum vorstellbar, dass eine Einheitskasse in der Lage ist, ohne Rückstellungen auszukommen. Im Gegenteil: Die administrative Schwerfälligkeit eines solchen Systems bedingt in jedem Fall Rückstellungen, die noch höher als heute ausfallen werden. Die Rückstellungen gehören buchhalterisch zu den «transitorischen» Posten für offene Kundenrechnungen (noch nicht verbuchte Rechnungen). Rückstellungen führen also nicht zu einem Prämienanstieg und wären auch bei einer Einheitskasse notwendig.
3. Risikoausgleich
Der Risikoausgleich korrigiert die unterschiedliche Struktur des Versichertenbestandes. Damit sollen die negativen Auswirkungen der durch die Versicherten verursachten Kostenunterschiede vermieden und die Solidarität zwischen Gesunden und Kranken erhalten werden. Die Zahlungen an den Risikoausgleich bewirken einen Ausgleich zwischen Kassen mit vorwiegend« guten Risiken» und Kassen, die hauptsächlich «schlechte Risiken» versichern. So soll vermieden werden, dass Krankenversicherer gezielt Jagd auf gute Risiken machen (Risikoselektion) und sich so gegenüber der Konkurrenz einen Vorteil verschaffen.
Krankenversicherer, die unter ihren Versicherten wenige Frauen und ältere Personen zählen als der Durchschnitt aller Versicherer, müssen der Gemeinsamen Einrichtung KVG in Solothurn zu Händen der übrigen Krankenversicherer Abgaben entrichten. Ziel ist es, die durchschnittlichen Kostenunterschiede zwischen den massgebenden Risikogruppen auszugleichen. Die Alters- und Geschlechterstruktur des Versichertenbestandes ist beim Risikoausgleich folglich der massgebende usgleichsfaktor.
Der Risikoausgleich verhindert eine schädliche Konkurrenz zwischen den Krankenversicherern. Die Versicherten können sehr wohl in Erfahrung bringen, wie viel ihre Kasse an den Risikoausgleich bezahlt. Die gegenteilige Behauptung der Initianten ist falsch. Auf der Internetsite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) werden die Zahlen zum Risikoausgleich veröffentlicht. Der Risikoausgleich trägt zur Solidarität zwischen den Versicherten bei. Dieses System ist einfach und kostengünstig. Bei der Gemeinsamen Einrichtung KVG in Solothurn ist nur eine einzige Person für diesen Prozess zuständig.
7. Fact Sheet zur einheitskasseinitiative
Quelle santésuisse