2/19/2007 12:41:36 PM   /   bonus.ch - News   /   Versicherung

Die Versichertenkarte wird ab 2009 eingeführt

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Mit der Einführung einer Versichertenkarte will der Bundesrat die Abrechnung von Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vereinfachen und die Effizienz erhöhen. Das Parlament hat im Herbst 2004 mit einem Artikel im Krankenversicherungsgesetz die rechtliche Grundlage dazu geschaffen. Dank der elektronischen Erfassung der Versichertendaten, wie z.B. Name der versicherten Person, Sozialversicherungsnummer, Name des Versicherers, kann der administrative Aufwand bei der Abrechnung reduziert werden. Es ergeben sich weniger Fehler in der Datenerfassung und weniger Rückfragen.
Im Verlaufe des Jahres 2008 erhalten alle Versicherten von ihrer Krankenkasse einen Ausweis im Kreditkartenformat. Die administrativen Daten der Versicherten sind auf der Karte gespeichert, für die Leistungserbringer sind sie über eine Datenbank abrufbar. Damit können die Ärzte, Spitäler oder Apotheken die Daten bei der Abrechnung elektronisch erfassen.

Freiwillige Zusatzangaben
Auf freiwilliger Basis erhalten die Versicherten zudem die Möglichkeit, gewisse medizinische Angaben, wie aktuelle Krankheiten, Unfallfolgen oder Allergien auf der Karte zu speichern. Diese Daten müssen von einem dazu berechtigten Leistungserbringer erfasst werden - in der Regel von einem Arzt. Von dieser Möglichkeit erhofft sich der Bundesrat eine Verbesserung der Qualität und der Sicherheit in der medizinischen Versorgung besonders in Notfallsituationen.
Mit dem Angebot werden weder bestehende Ausweise ersetzt noch wird ein elektronisches Patientendossier eingeführt. Vielmehr können die Patientinnen und Patienten im Notfall oder bei geplanten Konsultationen den Leistungserbringern wichtige Informationen über ihre Person und ihre Gesundheit zugänglich machen. Jeder Zusatzeintrag ist für die versicherte Person freiwillig. Er kann auf Wunsch auch jederzeit wieder gelöscht werden.
Die persönlichen Daten sind als ,Mitteilung" oder ,Hinweis zur Beachtung" zu verstehen - die Informationen sind nicht gleichwertig mit einem ärztlichen Überweisungsbericht. Dennoch können die Patientinnen und Patienten die Daten auf der Karte mit einem PIN-Code schützen. Aus Gründen des Datenschutzes werden die Versicherer keinen Einblick haben in die persönlich-medizinischen Daten der Versicherten. Die Leistungserbringer ihrerseits sind nicht verpflichtet, ihren Patientinnen und Patienten die Aufnahme der medizinischen Daten auf die Versichertenkarte anzubieten.

Adresse für Rückfragen
Bundesamt für Gesundheit, Peter Indra, Leiter Abteilung Kranken- und Unfallversicherung, Tel: 031 322 95 05

Herausgeber:
Eidgenössisches Departement des Innern
Internet: http://www.edi.admin.ch/

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