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Krankenversicherung 2006: Was erstattet die Versicherung bei Brillen und/oder Kontaktlinsen?

Der Vergleich der Krankenkassenprämien sowie unsere Ratschläge und Tipps helfen Ihnen, eine Krankenkasse zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht, und gleichzeitig zu sparen.

Grundversicherung (KVG) :

Die obligatorische Krankenversicherung bezahlt an Brillengläser und Kontaktlinsen 180 Franken pro Jahr für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (jeweils gegen ärztliches Rezept); ab dem 19. Altersjahr 180 Franken alle 5 Jahre, wobei beim ersten Mal ein augenärztliches Rezept verlangt wird, danach können die Optiker/-innen den Sehtest vornehmen.

Gewisse Versicherer gewähren zusätzliche Leistungen zum oben erwähnten Minimum.

Die obligatorische Krankenversicherung kurz erklärt (Quelle: BAG)

Zusatzversicherungen:

  Krankenkasse   Produkt   Prämie*   Leistungen gemäss AVB  
  Assura   Complementa Maxi   16.-   Kostenübernahme bis zu einem Höchstbetrag von Fr. 100.- pro Jahr, kumulierbar bis maximal Fr. 500.-  
  Concordia   Diversa
Diversa Plus
  10.50
24.-
 

Brillengläser und Kontaktlinsen In Ergänzung zur Grundversicherung bis zum 18. Altersjahr jährlich, danach innert 3 Kalenderjahren
150.- mit Diversa
250.- mit Diversa Plus

 
  CSS   Standard Plus   n.d.  

an die Auslagen für Brillengläser oder Kontaktlinsen, die zu Sehkorrekturen notwendig sind CHF 200, und zwar: pro Brille für Kinder; einmal pro drei Kalenderjahre für Erwachsene, sofern keine Leistungen aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung KVG entrichtet werden

 
  CSS   Zoom   22.30  

an die Auslagen für Brillengläser oder Kontaktlinsen,
die zu Sehkorrekturen notwendig sind CHF 200. Bis Ende Kalenderjahr, indem das 18. Altersjahr vollendet wird, richtet die CSS diesen Beitrag pro Brille aus. Danach erhält der Versicherte einmal pro drei Kalenderjahre diesen Betrag;

 
  Groupe Mutuel   SC2
SC3
SC4
  18.50
21.60
27.40
 

Fr. 100.– alle 3 Jahre
Fr. 150.– alle 3 Jahre
Fr. 200.– alle 3 Jahre

 
  Groupe Mutuel   Global 1
Global 2
Global 3
Global 4
Global Flex
Global Halbpriv.
Global Privaten
Global Familie
  n.d.  

Fr. 100.– alle 3 Jahre
Fr. 100.– alle 3 Jahre
Fr. 150.– alle 3 Jahre
Fr. 200.– alle 3 Jahre
Fr. 150.– alle 3 Jahre
Fr. 200.– alle 3 Jahre
Fr. 200.– alle 3 Jahre
F r. 150.– alle 3 Jahre

 
  Helsana   TOP   19.20  

Für geschliffene Brillengläser und Kontaktlinsen
übernimmt die Helsana 90% der verrechneten Kosten,
insgesamt maximal CHF 150.– pro Kalenderjahr.
Leistungsansprüche für Sehhilfen aus der obligatorischen
Krankenpflegeversicherung werden vom
obigen Betrag abgezogen.

 
  Helsana   COMPLETA   43.10  

Für geschliffene Brillengläser und Kontaktlinsen
übernimmt die Helsana 90% der verrechneten Kosten,
insgesamt max. CHF 300.– pro Kalenderjahr.
Leistungsansprüche für Sehhilfen aus der obligatorischen
Krankenpflegeversicherung werden vom obigen
Betrag abgezogen.

 
  Intras   UNO+   28.-  

Brillen oder Kontaktlinsen für Kinder
90% der Kosten, max. Fr. 100.- pro Kalenderjahr
Brillen oder Kontaktlinsen für Erwachsene
90% der Kosten, max. Fr. 100.- alle 3 Jahre

 
  Intras   DUE+   44.-  

Brillen oder Kontaktlinsen für Kinder
90% der Kosten, max. Fr. 150.- pro Kalenderjahr
Brillen oder Kontaktlinsen für Erwachsene
90% der Kosten, max. Fr. 300.- alle 3 Jahre

 
  KPT/CPT   Krankenpflege- Plus   10.95   für Brillen und Kontaktlinsen einen Beitrag von CHF 200.00 pro Kalenderjahr  
  OEKK   General (Standard,
comfort)

Privat (Flex, Privaten, Halbprivaten, global)
  28.80


38.40
 

An die Kosten von zur Sehkorrektur benötigten Brillengläsern und Kontaktlinsen wird versicherten Personen ab 18 innerhalb von 5 Kalenderjahren folgender Beitrag bezahlt:
ALLGEMEINER ZUSATZ: CHF 270.–
PRIVAT-ZUSATZ: CHF 420.–
Kindern bis 18 wird folgender Beitrag jährlich entrichtet:
ALLGEMEINER ZUSATZ: CHF 270.–
PRIVAT-ZUSATZ: CHF 420.–

 
  Swica   COMPLEMENTA Top   17.60  

SWICA bezahlt für medizinisch notwendige Brillengläser und
-fassungen sowie für Kontaktlinsen 90% der Kosten, höchstens CHF 200.– pro 3 Kalenderjahre.
Voraussetzung für diese Leistung ist, dass nicht innerhalb der
letzten drei Kalenderjahre aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Leistungen für Sehhilfen erbracht wurden.

 
  Swica  

SUPPLEMENTA
OPTIMA

  6.-
9.80
  SWICA bezahlt 90% der Kosten für medizinisch notwendige Brillengläser und -fassungen sowie Kontaktlinsen, höchstens CHF 300.– pro 3 Kalenderjahre.
 
  Visana   Paket Basic   22.20  

Kinder und Jugendliche bis Alter 18 pro Kalenderjahr 90 % / maximal CHF 200.–
Erwachsene 90 % alle drei Jahre maximal CHF 200.–
Brillengläser/Kontaktlinsen mit einer Korrektur über 10 Dioptrien 90 % pro Kalenderjahr maximal CHF 750.–
Keine Leistungen an die Kosten des Brillengestells und die Kosten für die Anpassung der Kontaktlinsen

 

*Monatsprämie basiert auf den folgenden Daten:
- Geburtsdatum: 30.12.1970
- Geschlecht: Mann
- PLZ: 1000 Lausanne

n.d. = nicht definiert

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