2/15/2012 10:14:05 AM   /   bonus.ch - News   /   Versicherung

Wintersport und Versicherungen: sich gut informieren, um gut geschützt zu sein

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In der Schweiz praktizieren mehrere Millionen Personen eine Wintersportart. Gemäss den letzten Statistiken der Beratungsstelle für Unfallverhütung, sind jährlich etwa 43'000 Skifahrer und 24'000 Snowboarder in einen Pistenunfall verwickelt. Die Versicherungsdeckung hängt bei einem Unfall von der Art des Schadensfalls ab und davon, wer von den involvierten Personen dafür verantwortlich ist. Ausserdem ist die Deckung nicht für jede beliebige Sportart gewährleistet. Wir haben die wichtigsten Informationen zu diesem Thema für Sie zusammengestellt:

Versicherungsdeckung bei einem Unfall ohne dafür verantwortliche Drittperson

Wenn Sie sich beim Wintersport verletzten und beim Schadensfall keine weitere Person involviert ist, sind Sie als Angestellter durch die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers gedeckt. Es handelt sich dann nämlich um einen Nichtberufsunfall, der unter die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG fällt. Achtung: die Deckung für die Nichtberufsunfälle gemäss UVG kommt nur zum Tragen, wenn Sie mindestens acht Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber arbeiten. Wenn Sie weniger als acht Stunden pro Woche angestellt sind, sind Sie nur für Berufsunfälle versichert. Sie müssen sich also selber darum kümmern, dass Sie auch bei nichtberuflichen Unfällen von einer Versicherung gedeckt sind. Das gleiche gilt auch, wenn Sie nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen. Wenn Sie bei Ihrer Krankenversicherung eine Unfalldeckung abschliessen, übernimmt diese dann bei einem Unfall, nach Abzug der Franchise und der Selbstbeteiligung, die entstandenen Kosten.

Versicherungsdeckung bei einem durch eine verantwortliche Drittperson verursachten Unfall

Wenn ein Pistenunfall mehrere Personen betrifft, ist es manchmal schwierig, die für den Unfall verantwortliche Person zu ermitteln. Die Unfallversicherung eines jeden Skifahrers übernimmt die Entschädigung für Personenschäden und einen eventuell auftretenden Lohnausfall. Wenn eine der involvierten Personen als für den Unfall verantwortlich ermittelt wird, wenden sich die Versicherer der anderen Beteiligten an die Versicherung des Verursachers, die die anfallenden Kosten übernehmen muss. Wenn man eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, übernimmt diese die Unkosten. Jugendliche laufen oft Gefahr, bei einem Unfall ohne Deckung dazustehen. Wenn sie sich weder in der Ausbildung befinden und nicht mehr bei den Eltern wohnen, deckt sie deren Versicherung nicht mehr. In dieser Situation muss man also unbedingt eine eigene Haftpflichtversicherung abschliessen. Vergessen Sie nicht: Ihre Haftpflichtversicherung zahlt nicht für Ihren Leichtsinn! Der Versicherer kann seine Leistungen mindern, wenn Sie eine Grobfahrlässigkeit begangen haben, zum Beispiel wenn Sie nicht die erforderlichen Vorsichtsmassnahmen ergriffen oder Alkohol oder Drogen konsumiert haben, bevor Sie sich auf die Piste begeben haben.

Unfallversicherungen: nicht alle Wintersportarten sind gedeckt

Ski-, Schlitten- und andere Wintersportunfälle gehören zu den nichtberuflichen Unfällen und sind als solche von der Unfallversicherung gedeckt. Aber das gilt nicht für alle Wintersportarten : wenn Sie z.B. Snow-Rafting machen oder an einem Wettrennen für einen Ski-Geschwindigkeitsrekord teilnehmen, setzen Sie sich grösseren Gefahren aus, die nicht unbedingt von Ihrer Versicherung gedeckt werden ! Für manche Aktivitäten, « Wagnisse » genannt, sieht der Art. 39 des UVG die Möglichkeit einer Leistungskürzung um 50% vor. Wenn Sie eine Extremsport ausüben wollen, sollten Sie sich vorher bei Ihrem Versicherer erkundigen : so verhindern Sie, Unkosten aufgrund einer ungenügenden Deckung übernehmen zu müssen.

Unfallverhütung: einige elementare Regeln

Selbst wenn Sie gut versichert sind: Vorsicht ist der beste Unfallschutz, auf der Piste und bei jedem anderen Sport! Das beginnt schon bei der körperlichen Vorbereitung: vor allem wenn Sie das ganze Jahr über nicht regelmässig Sport getrieben haben, sollten Sie ein paar Wochen vor Ihren Winterferien Übungen machen, die Ihre Muskeln vorbereiten sowie Herz und Atmung trainieren. Lassen Sie sich von einem Spezialisten über die Art und die Frequenz der Übungen beraten, damit diese Ihrer physischen Form entsprechen. Auch auf der Piste darf die körperliche Vorbereitung nicht vernachlässigt werden: die Beratungsstelle für Unfallverhütung empfiehlt Aufwärmübungen, bevor man das erste Mal am Tag die Piste hinunterwedelt, sowie regelmässige Pausen.

Genauso wichtig für Ihre Sicherheit beim Sport ist die Instandhaltung Ihrer Sportausrüstung, die vor dem Start geprüft und gegebenenfalls angepasst werden muss, damit Sie Verletzungen aufgrund eines schlecht eingestellten Materials vermeiden, was häufig bei Ski- und Snowboard-Bindungen vorkommt. Aus diesem Grund hat die bfu eine „Skivignette“ entwickelt, die man erhält, wenn man seine Ausrüstung bei einem an der Aktion teilnehmenden Sportgeschäft prüfen lässt. Die Vignette bestätigt, dass die Bindungen entsprechend gewisser Kriterien (Grösse, Gewicht, Fahrstil des Skifahrers, etc.) in einem dafür ausgerüsteten Fachgeschäft eingestellt wurden. Zwar handelt es sich hierbei nicht um eine obligatorische Bestätigung, doch stellt die Vignette eine zusätzliche Sicherheitsgarantie dar.

Das Tragen eines Skihelms und anderer Schutzvorrichtungen – Handgelenk- und Knieschützer – je nach Sportart, ist die dritte, unverzichtbare Massnahme zum Schutz gegen Unfallrisiken. Der beste Schutz gegen Unfälle ist allerdings ein verantwortungsvolles Verhalten. Genau wie auf den Strassen, muss man auch auf den Pisten vermeiden, andere Personen in Gefahr zu bringen. Dazu gehört, seinen Fahrstil den eigenen Fähigkeiten und die Geschwindigkeit den Gegebenheiten anzupassen, sowie die Ausschilderungen zu beachten. Der Internationale Skiverband hat Verhaltensregeln festgelegt, die man auf der entsprechenden Webseite einsehen kann. Auf dem Internetportal der bfu findet man alle Sicherheitsregeln für die Unfallverhütung im Winter detailliert.

Quelle: bonus.ch, Februar 2012

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