3/2/2010 4:22:16 PM   /   bonus.ch - News   /   Versicherung

Wintersport: Gut geschützt auf den Pisten

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Zahlreich sind die Liebhaber des Wintersports in der Schweiz: über 2 Millionen fahren Ski oder Snowboard. Laut bfu verletzten sich jährlich etwa 45’000 Ski- und  26'000 Snowboard-Fahrer. Wer einen Fehler begeht, muss die Konsequenzen tragen, jedoch ist es manchmal schwierig, festzustellen, wer den Unfall verursacht hat. Welche Versicherung schützt vor welchem Risiko? Hier einige Tipps

Skifahrer: Unfälle vermeiden!

Oft ist die Geschwindigkeit Ursache von Unfällen auf den Pisten. Wenn ein Dritter in einen Unfall involviert ist, den Sie verursachen, müssen Sie die Verantwortung dafür sowie die entstehenden  Kosten übernehmen. Das kann schnell sehr teuer werden! Skifahrer, Snowboarder und Schlittschuhläufer: eine private Haftpflichtversicherung kann diese Risiken decken. Dennoch, Vorbeugung ist der beste Schutz. Fahren Sie vorsichtig, um andere und sich selbst nicht zu gefährden. Für weitere Informationen, konsultieren Sie die Regeln der FIS.

Auf dem Weg zu den Pisten: Sehen und gesehen werden!
Vor allem im Winter können Autofahrer leicht Dritte gefährden. Laut Gesetz müssen Fahrzeughalter eine Haftpflichtversicherung haben, verursachen Sie jedoch aufgrund grober Fahrlässigkeit einen Unfall, ist es möglich, dass Ihr Versicherer die Leistungen kürzt oder sogar den Vertrag kündigt. Gucklochfahren ist grobe Fahrlässigkeit, denn Sie gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer! Wenn die Polizei Sie dabei erwischt, riskieren Sie eine Strafe oder sogar den Entzug der Fahrerlaubnis!

Wintersport: Haftpflichtversicherung für junge Leute

Gerade beim Wintersport sind Jugendliche besonders dem Risiko, sich selbst oder andere zu gefährden ausgesetzt. Im Gegensatz zu jungen Leuten, die sich in einer Ausbildung befinden, und die im Haushalt Ihrer Eltern wohnen oder regelmässig dorthin für das Wochenende zurückkehren, sind Jugendliche, die einer Berufstätigkeit nachgehen oder nicht mehr bei den Eltern wohnen, nicht durch deren Police gedeckt. Sie sollten daher auf jeden Fall eine eigene private Haftpflichtversicherung abschliessen!

Ski-Diebstahl: Wie kann man sich versichern? 

Die Hausratversicherung deckt Gegenstände ab, die Ihnen gehören und die Sie mieten. Sowohl durch Feuer, Naturelemente und Wasser verursachte Schäden als auch Diebstahl werden von ihr abgedeckt. Eine Kaskoversicherung schützt den durch Diebstahl von Skis und Snowboards verursachten finanziellen Verlust, unabhängig davon, ob diese bei Ihnen zu Hause oder ausserhalb entwendet werden. Fragen Sie Ihren Berater, ob die Versicherungssumme den Wert Ihrer Sportausrüstung deckt. Im Allgemeinen schützt die Kaskoversicherung auch gemietete Skier ab.

Geschwindigkeit beim Skifahren: das UVG deckt „Wagnisse“ nicht!

Eine Statistik des bfu zeigt, dass sich jährlich ca. 70'000 Personen beim Ski- oder Snowboardfahren verletzten. Treibt man einen Sport auf vernünftige Weise, kann man davon ausgehen, durch das UVG geschützt zu sein. Für einige Sportarten jedoch, sieht Artikel 39 des UVG eine Verminderung der Zahlungsleistungen um 50% vor. Solche Sportarten, z.B. Skifahren mit Hochgeschwindigkeit oder Snow-Rafting bedürfen einer Zusatzversicherung. Sprechen Sie mit Ihrem Berater, damit Sie sich nicht ohne Deckung finden!

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