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10/12/2012 8:22:02 AM / bonus.ch - News / Versicherung
Was müssen Sie zusätzlich zu Ihrer Franchise aus eigener Tasche bezahlen? Ausser der Franchise, die Sie wählen, wenn Sie sich einer Krankenkasse anschliessen, wird Ihnen bei jeder Rechnung über Gesundheitskosten ein obligatorischer Selbstbehalt von 10% in Rechnung gestellt. Doch gibt es eine Obergrenze für den Selbstbehalt: CHF 700.- pro Jahr für Erwachsene und CHF 350.- für Kinder. Ausserdem sieht das Gesetz vor, dass man keinen Selbstbehalt für Leistungen in Verbindung mit Schwangerschaft, Niederkunft und Mutterschaft zahlen muss. Für diese Leistungen wird auch keine Franchise verlangt. Diese Regelung ist aber nur gültig, wenn die Leistungen von der Schwangerschaft verursacht wurden und nicht durch Komplikationen entstanden sind. Denn Komplikationen im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Niederkunft und Mutterschaft gelten als Krankheiten. In diesem Fall müssen Franchise und Selbstbehalt natürlich gezahlt werden. Welche Franchise wählt man, wenn man Kinder hat? Das Gesetz sieht vor, dass jeder Versicherungsnehmer eine Mindestfranchise von CHF 300.- im Jahr zahlen muss. Doch es gibt eine Ausnahme. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren unterliegen dieser Verpflichtung nicht. Muss man davon profitieren? Alles hängt vom Alter des Kindes und Ihrer finanziellen Lage ab. Wenn das Kind noch klein ist, muss es obligatorische ärztliche Kontrolluntersuchungen und Impfungen durchlaufen. Wenn man in diesem Alter eine Franchise vorsieht, muss man natürlich die obligatorischen Untersuchungen aus eigener Tasche zahlen. Ab dem Alter von 3 Jahren und wenn das Kind keine besondere Gesundheitsprobleme hat, sind seine Gesundheitskosten voraussichtlich nicht sehr hoch. Hier kann man eine hohe Franchise wählen und so bei den Prämien sparen. Wenn Sie mehrere Kinder haben, addieren sich die ersparten Beträge natürlich. Vergleichen Sie jetzt die Krankenkassenprämien! Quelle: bonus.ch, Patrick Ducret
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