9/21/2012 12:00:03 PM   /   bonus.ch - News   /   Versicherung

Wie man bei der Krankenversicherung sparen kann: brauchen Sie wirklich eine Unfalldeckung?

Der Wunsch, gegen alle unvorhergesehene Ereignisse geschützt zu sein, sollte nicht zu einer Überversicherung führen. Wenn man Vollzeit arbeitet, könnte der Abschluss einer Unfalldeckung bei seiner Krankenversicherung bedeuten, dass man mehr bezahlt... ohne einen Nutzen davon zu haben! Sparen Sie 2013 bei Ihren Krankenversicherungsprämien!

Wie man bei der Krankenversicherung sparen kann: brauchen Sie wirklich eine Unfalldeckung?Zahlen Sie bei Ihrer Krankenkasse für eine Unfalldeckung? Prüfen Sie genau, ob Sie diesen Schutz wirklich benötigen! Wenn Sie mindestens acht Stunden pro Woche bei ein und demselben Arbeitgeber arbeiten, ist dieser gemäss dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) verpflichtet, Sie gegen berufliche und ausserberufliche Unfälle zu versichern. Was die Prämien für die Versicherung bei ausserberuflichen Unfällen betrifft, so sollten Sie wissen, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen diese vom Gehalt abziehen kann.

Wenn Sie allerdings weniger als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeiten, sind Sie nur gegen Berufsunfälle versichert. In diesem Fall gilt jeder Unfall, der auf der Strecke zwischen Ihrem Wohnsitz und Arbeitsort passiert als ein Arbeitsunfall und wird folglich erstattet. Aber jeder andere, nicht berufsbedingte Unfall ist nicht gedeckt. Für einen kompletten Versicherungsschutz muss man sich dann bei seiner Krankenkasse versichern.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Regelungen betreffend Franchise und Selbstbehalt. Wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse unfallversichert sind, wird die Krankenkasse bei einer Erstattung genau wie im Fall einer Krankheit die Zahlung von Franchise und Selbstbehalt von Ihnen verlangen. Aber wenn Sie gemäss dem UVG versichert sind, müssen Sie weder Franchise noch Selbstbehalt berappen. Ausserdem enthält die obligatorische Unfallversicherung zusätzliche Leistungen im Vergleich zu denen der Krankenversicherung, zum Beispiel die Zahlung von Entschädigungen und Renten im Falle einer Arbeitsunfähigkeit.

Quelle: bonus.ch, Patrick Ducret

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