Was können Sie in Ihrer Steuererklärung absetzen? Es gibt drei Kategorien von Steuerabzügen:
Die organischen Abzüge
Diese Kategorie bezieht sich auf die Ermittlung des Einkommens. Sie umfasst beispielsweise die Kosten für den Transport zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, die Kosten für Mahlzeiten oder Aufenthalte ausserhalb der Wohnung, andere Berufsauslagen usw.
Die allgemeinen Abzüge
Es handelt sich hier um Abzüge, die nicht in direktem Zusammenhang mit einem bestimmten Einkommen stehen, aber einen Einfluss auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers haben. Dazu gehören z.B. Versicherungsprämien, Ausbildungskosten, Schenkungen, Unterhaltszahlungen, Zinsen für private Schulden sowie alle Vorsorgebeiträge. Einzahlungen in die berufliche Vorsorge (2. Säule) und in die private Vorsorge (3. Säule) sind steuerlich absetzbar. Um alles zu diesem Thema zu erfahren, lesen Sie unseren Artikel über die 3. Säule und Steuerabzüge.
Die Sozialabzüge
Sie werden auf der Grundlage rein sozialer Erwägungen gewährt und betreffen insbesondere die Sozialabzüge für Wohnen, für unterhaltsberechtigte Personen, für in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebende Steuerpflichtige oder für die Familie.
Für diese drei Kategorien gibt es zahlreiche Abzugsmöglichkeiten, die sich nicht auf die oben genannten Beispiele beschränken. Sie variieren jedoch je nach Kanton und Situation des Steuerpflichtigen. Dasselbe gilt für die abzugsfähigen Beträge. Wir empfehlen Ihnen daher, die der Steuererklärung beigefügten Dokumente zu lesen, um genau zu wissen, was Sie absetzen können und in welcher Höhe.
Ratschläge, um in der Schweiz Steuern zu sparen
Um weniger Steuern zu zahlen, sind folgende Tipps zu beachten:
- Vorsorge der 3. Säule: die Beiträge sind steuerlich abzugsfähig
- Der Einkauf von Beitragsjahren in der 2. Säule: ebenfalls steuerlich abzugsfähig
- Vorzeitige Schenkungen: beachten Sie unbedingt die kantonalen steuerlichen Höchstbeträge
- Hypothek: um weniger Steuern zu zahlen, können Sie Ihre Hypothekarzinsen absetzen
- Die Wahl des Wohnsitzes: Je nach Kanton und Gemeinde variiert die Steuerlast erheblich. Wenn Sie einen Umzug planen, sollten Sie dies berücksichtigen
Frist für die Einreichung der Steuererklärung
Die Frist für die Einreichung der ausgefüllten Steuererklärung ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. In der Regel ist muss die Steuererklärung im März eingereicht werden. Die offizielle Frist finden Sie auf der Steuererklärung oder den beigefügten Dokumenten. Beachten Sie, dass es möglich ist, eine Verlängerung zu beantragen. Bei Verzug erhalten Sie eine Mahnung mit einer neuen Frist. Wenn Sie die Frist nicht einhalten, werden Sie von Amts wegen veranlagt und gebüsst.