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11/16/2018 8:44:33 AM / bonus.ch - News / Versicherung
Viele unter Ihnen sind vielleicht überzeugt, dass es mühsam und langwierig ist, seinen Vertrag bei seinem derzeitigen Versicherer zu kündigen. Falsch gedacht! Das stimmt absolut nicht. Doch sollten Sie unbedingt auf gewisse Elemente achten. Damit eine Kündigung am 31. Dezember 2018 in Kraft tritt, muss das Kündigungsdatum vom 30. November 2018 eingehalten werden. Es ist also unabdingbar, dass Ihr per Einschreiben geschicktes Kündigungsschreiben Ihren derzeit Versicherer vor dem 30. November erreicht. Um bei Ihrer Kündigung böse Überraschungen zu vermeiden, müssen Sie folgende Etappen einhalten: die Krankenkassen vergleichen, eine oder mehrere Offerten einholen, eine Offerte wählen, sie unterschrieben an Ihren neuen Versicherer zurücksenden und dann Ihren derzeitigen Vertrag kündigen. Sie müssen sich keine Sorgen machen, dass Sie infolge Ihres Versicherungswechsels plötzlich ohne Versicherung dastehen. Ihr derzeitiger Versicherer ist nämlich gesetzlich verpflichtet, Sie weiterhin zu versichern, sofern Sie noch keine andere Versicherung abgeschlossen haben. Ausserdem ist es gesetzlich festgelegt, dass alle Krankenkassen Ihren Aufnahmeantrag annehmen müssen. Eine Krankenversicherung kann Sie für eine Grundkrankenversicherung also nicht ablehnen. Warten Sie nicht länger! Vergleichen Sie die Prämien, holen Sie Offerten ein und optimieren Sie Ihre Krankenkassenprämien! In Fokus: Informationen über die Krankenkassenprämien 2019
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