In der Schweiz legt der Bundesrat jedes Jahr die Höchstbeträge für die Einzahlungen in die 3. Säule (3a) fest. Für 2024 wurde dieser Höchstbetrag wie folgt festgelegt:
- CHF 7'056.- für Arbeitnehmende, die einer Pensionskasse (BVG oder 2. Säule) angeschlossen sind
- CHF 35'280.- für Selbständige ohne 2. Säule
Ab dem 1. Januar 2025 werden diese Beträge nach oben angepasst. Es wird möglich sein, CHF 7'258.- bzw. CHF 36'288.- in die Säule 3a einzuzahlen.
In ein
3a Vorsorgekonto in der Schweiz einzuzahlen, hat mehrere Vorteile. Zunächst einmal ergänzen diese Beiträge die Leistungen der 1. Säule (staatliche Vorsorge) und der 2. Säule (berufliche Vorsorge), um Ihnen im Ruhestand einen komfortablen finanziellen Lebensstandard zu sichern.
Darüber hinaus bieten Einzahlungen in die 3. Säule Steuervorteile, da sie bis zum zulässigen Höchstbetrag von Ihrem steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Wenn Sie den Höchstbetrag einzahlen, sparen Sie also maximal Steuern.
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Darüber hinaus erleben die
digitale Vorsorge und ihre mobilen Apps in der Schweiz einen deutlichen Aufschwung. Diese digitale Version der 3. Säule besticht durch ihre zahlreichen Vorteile: oftmals niedrigere Kosten als bei einer traditionellen Vorsorge, modernisierte und interaktive Verwaltung sowie eine schnelle und intuitive Handhabung
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