1/11/2011 8:46:03 AM   /   bonus.ch - News   /   Versicherung

Wertsachenversicherung: Was man wissen sollte...

Der Vergleich der Krankenkassenprämien sowie unsere Ratschläge und Tipps helfen Ihnen, eine Krankenkasse zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht, und gleichzeitig zu sparen.

Im Urlaub wurde mir mein Schmuck gestohlen, aber mein Versicherer weigert sich, diese zu erstatten. Hat er dazu das Recht? Kann ich Einspruch einlegen? Innerhalb welchen Zeitraums wird normalerweise bei einem Schadensfall zurückerstattet? Welche Risiken deckt die Wertsachenversicherung, welche schliesst sie aus? Wir haben einige Ratschläge und Tipps in Antwort auf die Fragen, die wir oft von unseren Nutzern erhalten, für Sie zusammengestellt:

Wertsachen im Hotel
Werden Sie Ihre Ferien in einem Hotel verbringen? Reist Ihr Schmuck, der von einer Wertsachenversicherung gedeckt ist, mit Ihnen? Aufgepasst: Lassen Sie Ihren Schmuck, wenn Sie ihn gerade nicht tragen, nicht einfach in Ihrem Zimmer, auch wenn dieses abgeschlossen ist. Nicht getragene Schmuckstücke müssen in einem Safe aufbewahrt werden. Wenn Sie diese Sorgfaltspflicht nicht erfüllen und Ihre Kostbarkeiten werden gestohlen, wird Ihr Versicherer mit aller Wahrscheinlichkeit nicht verpflichtet sein, Ihnen deren Wert zu entschädigen!

Gestohlene Wertsachen: Wann kann ich eine Entschädigung verlangen?
Nachdem der Versicherer die für die Schadenermittlung erforderlichen Unterlagen erhält, hat man in der Regel nach 30 Tagen das Recht auf Entschädigung der gestohlenen oder beschädigten Güter. Es gibt allerdings Ausnahmen, welche diese Frist verlängern können: Es handelt sich dabei um all jene Umstände, die direkt den Versicherungsnehmer betreffen und einen Schadenersatz verhindern oder verzögern, typischerweise wenn z. B. eine den Schaden betreffende strafrechtliche Untersuchung noch nicht abgeschlossen ist.

Wertsachen: Abnützung und andere Ausschlüsse
Sind Zerstörung und Abnützung in der Deckung der Wertsachenversicherung eingeschlossen, müssen diese Schäden aus einer anderen Ursache als die des natürlichen Altersverschleisses entstanden sein. Mit anderen Worten, die normale Abnützung wird von der Wertsachenversicherung als nicht rückerstattbar angesehen. Ein Wertgegenstand der wegen Abnützung kaputt geht wird also nicht entschädigt. Dasselbe gilt auch für den inneren Verderb eines Objekts. In der Regel ist auch der Bruchschaden eines Uhrwerks von der Deckung ausgenommen.

Wertsachenversicherung: Verjährungsbedingungen
Falls Sie Ihr Recht auf Schadenersatz bei Ihrer Wertsachenversicherung geltend machen möchten, warten Sie nicht zu lange ab! Entschädigungsforderungen gegenüber dem Versicherer verjähren in der Regel nach einer Frist von etwa zwei Jahren. Dasselbe gilt auch für Rekurse: Wenn Ihre Entschädigungsforderung für einen Wertgegenstand von der Versicherung abgelehnt wurde, muss diese binnen zwei Jahren nach Eintritt des Schadenereignisses gerichtlich geltend gemacht werden, andernfalls erlöscht sie.

Wertsachen: Warnung vor Mottenbefall!
Die Wertsachenversicherung schliesst Schäden, die durch Ungeziefer und andere schädigende Tiere verursacht werden, generell von der Deckung aus. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Wertsachen vor möglichen Beschädigungen durch Tiere schützen müssen, indem Sie geeignete Vorkehrungen treffen (indem Sie z. B. die Wertgegenstände an sicheren Orten aufbewahren, wo sie vor Feuchtigkeit sicher oder luftdicht verschlossen sind). Ein Wertgegenstand aus Holz, der von Motten zerfressen ist, wird nicht entschädigt!

Quelle: bonus.ch, Januar 2011

Reduzieren Sie Ihre Krankenkassenprämien

Vergleichen ist einfach und kostet nichts!

Vergleichen Sie jetzt
Werbung

Krankenversicherung

Vergleichen Sie kostenlos die Beiträge für Ihre Krankenkasse und sparen Sie! Prämienvergleich Krankenkassen

Vergleichen Sie!