1/7/2011 8:26:13 AM   /   bonus.ch - News   /   Versicherung

Wertsachenversicherung: Einige Ratschläge und Tipps

Der Vergleich der Krankenkassenprämien sowie unsere Ratschläge und Tipps helfen Ihnen, eine Krankenkasse zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht, und gleichzeitig zu sparen.

Was genau ist ein « Wertgegenstand »? Welche Art Gegenstände sollte man versichern? Welche Schäden deckt eine Wertsachenversicherung? Wenn es zu einer Beschädigung kommt, wer zahlt für das Gutachten? Zahlreich sind die Fragen, die wir regelmässig von unseren Lesern zum Thema Versicherung ihrer wertvollsten Gegenstände erhalten. Im Folgenden finden Sie einige Ratschläge und Tipps, die wir für Sie zusammengestellt haben:

Wertgegenstände: nicht nur Bilder und Schmuck!
Der Zweck einer Wertsachenversicherung ist es, jeden Gegenstand von gewissem Wert vor Risiken wie Diebstahl, Verlust oder Beschädigung zu schützen. Wussten Sie schon, dass nicht nur Bilder, Schmuck oder Kunstobjekte versichert werden können? Zögern Sie also nicht, sich an Ihren Versicherer zu wenden!

Schäden an Wertsachen: Wertermittlung
Falls an einem von der Wertsachenversicherung gedeckten Objekt ein Schaden entsteht, können grundsätzlich sowohl der Besitzer des Wertstücks, als auch der Versicherer, einen Sachverständigen zur Ermittlung des Schadenausmasses bestimmen. Der Versicherte übernimmt die Kosten des von ihm gewählten Experten. Es kann vorkommen, dass die Feststellungen der beiden Sachverständigen voneinander abweichen. Dann muss ein Obmann einschreiten und über den genauen Wert entscheiden. Der Versicherungsnehmer muss die Kosten des Obmannes zu 50% tragen.

Wertsachen die Dritten anvertraut werden
Grundsätzlich deckt die Wertsachenversicherung die in der Police vereinbarten Wertgegenstände, vorausgesetzt sie gehören dem Versicherungsnehmer oder seinen im gleichen Haushalt lebenden Familienangehörigen. Aufgepasst also, falls Sie Wertgegenstände übernehmen oder aufbewahren, die Ihnen nicht gehören! Im Falle von Diebstahl, Beschädigung oder Verlust wird Ihnen deren Wert nicht rückerstattet! Von der Versicherungsdeckung ausgeschlossen sind ausserdem auch Ihre Wertsachen, die Sie Drittpersonen anvertrauen.

Wertsachen: welche Risiken versichern
Nicht alle Wertsachen-Policen decken in der Grundversicherung die gleichen Risiken ab. Einige Versicherer übernehmen z. B. Diebstahl und Beschädigung, bieten aber die Deckung des Verlust-Risikos nur als Zusatzversicherung an. Dabei ist das Risiko ein Schmuckstück oder andere Wertgegenstände zu verlieren gross. Wenn Sie eine Wertsachenversicherung abschliessen, sollten Sie sich ausführlich informieren, welche Risiken automatisch gedeckt sind oder denjenigen Versicherer wählen, der Ihnen die breiteste Deckung anbietet.

Versicherung: materieller oder Liebhaber-Wert
Der Versicherer kann einen Mindestbetrag festlegen, ab welchem ein Objekt als Wertgegenstand angesehen wird und darum in die Wertsachen-Police aufgenommen werden kann. Aufgepasst: Ein Gegenstand der für uns einen sehr hohen persönlichen Liebhaberwert hat, weil er vielleicht über Generationen weitervererbt wurde, kann für den Versicherer wertlos sein! Tatsächlich wird der persönliche Liebhaberwert für eine Entschädigung nicht berücksichtigt. Denken Sie daran, Ihre liebsten Wertgegenstände schätzen zu lassen.

Quelle: bonus.ch, Januar 2011

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