4/7/2011 9:00:42 AM   /   bonus.ch - News   /   Versicherung

Wen schützt meine Haftpflichtversicherung?

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Gegenüber der Einzelversicherung, die nur Sie selbst gegen Körper- oder Sachschäden gegenüber Dritten versichert, schützt eine Familienhaftpflicht auch Ihre Angehörigen. Wer als Familienmitglied gilt, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, üblicherweise gehören Ihr Ehepartner und die in Ihrem Haushalt lebenden Kinder dazu. Für unverheiratete Paare und andere in Ihrem Haushalt lebende Personen, die nicht zu Ihrer Familie gehören, empfiehlt es sich zu prüfen, ob diese ebenfalls vertraglich geschützt sind. Hier einige Informationen und Ratschläge zum Thema Haftpflichtversicherung:

Wenn Ihre Haftpflichtversicherung nicht zahlt
Ihre Haftpflichtversicherung deckt weder die Schäden, die Sie selbst erleiden noch solche, die durch die in Ihrem Haushalt lebenden Personen verursacht werden. Es gibt auch Schäden, die allgemeinhin nicht von der Haftpflichtversicherung übernommen werden, z.B. solche, die als vorhersehbar eingeschätzt werden sowie die Massnahmen, die man zu deren Vorbeugung trifft. Auch Abnutzung oder Schäden aufgrund von Fahrlässigkeit werden generell nicht übernommen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung über allfällige Ausnahmen.

Haftpflicht und „alternative Fortbewegungsmittel“
Autos, Fahrräder und sämtliche Fortbewegungsarten auf dem Wasser bedürfen einer Haftpflichtversicherung. Doch kann man sich auch anders fortbewegen, vor allem in der Stadt. Passiert ein Unfall, können Rollschuhe, Roller oder Skateboard erhebliche Schäden verursachen. Bei regelmässiger Nutzung solcher Fortbewegungsmittel, z.B. auf dem Weg zur Arbeit, oder die Kinder in der Schule Roller fahren, ist eine entsprechende Haftpflicht unumgänglich. Prüfen Sie, welchen Versicherungsschutz Ihr bestehender Vertrag dahingehend bietet.

Haftpflichtversicherung : Schutz vor ungerechtfertigten Forderungen
Eine Haftpflichtversicherung deckt nicht nur die Schäden, die Sie verursachen, sie hilft Ihnen auch bei ungerechtfertigten Forderungen, wenn Sie nicht schuldhaft sind. Beschuldigt Sie jemand, ihm einen Schaden zugefügt zu haben, untersucht Ihre Versicherung den Fall. Stellt er dabei fest, dass Sie Schuld tragen, übernimmt er den Schaden. Trifft Sie jedoch nach seinen Ermittlungen keine Schuld, gibt er Ihnen rechtliche Unterstützung zur Verteidigung Ihrer Rechte.

Schaden verursacht? Welchen Betrag deckt Ihre Haftpflichtversicherung?
Beschädigen Sie das Eigentum einer anderen Person derart, dass eine Reparatur ausgeschlossen ist, sind Sie dazu verpflichtet, den aktuellen Wert des Gegenstandes zu ersetzen, dabei beruht die Berechnung auf dessen Alter und Zustand. Zur Bestimmung des Wertes gibt es Tabellen, welche die durchschnittliche Nutzungsdauer anzeigen. Wenn der beschädigte Gegenstand sehr alt ist, ist es sogar möglich, dass weder Sie noch Ihre Haftpflichtversicherung etwas zahlen müssen.

Quelle: bonus.ch, April 2011

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