12/17/2012 10:58:03 AM   /   bonus.ch - News   /   Versicherung

Weihnachtsbeleuchtung: geniessen Sie die Festtage... ohne Schadensfälle!

An Weihnachten gehören Lichter einfach dazu: Kerzen, Lichterketten für den Weihnachtsbaum, Lichterdekorationen... schaffen die festliche Weihnachtsstimmung, die wir so lieben. Doch man darf nicht vergessen, dass alle diese Vorrichtungen sachgemäss installiert und ständig überwacht werden müssen. Denken Sie daran, um Brände zu vermeiden, die Sie in Gefahr bringen und grosse Schäden verursachen können.

Weihnachtsbeleuchtung: geniessen Sie die Festtage... ohne Schadensfälle!Um die meisten Schadensfälle zu vermeiden, muss man nur einige Sicherheitsregeln beachten: ein Weihnachtsbaum muss gerade und auf einer ebenen Unterlage aufgestellt werden, damit er nicht umfallen kann, und so weit wie möglich von allen Flächen und Gegenständen entfernt sein, die schnell Feuer fangen können. Wenn Sie Ihre Tanne mit echten Kerzen schmücken, dürfen Sie sie nie unbeaufsichtigt lassen. Das gleiche gilt für Deko-Kerzen.

Doch wenn es trotz allem zu einem Schadensfall kommt, welche Versicherungen sind dann zuständig? Zuerst einmal die Hausratversicherung. Sie schützt Ihre Güter, unabhängig davon, ob Sie jetzt Mieter oder Eigentümer sind. Gegenstände, die Personen gehören, die sich gerade bei Ihnen zuhause aufhalten, sind ebenfalls von der Hausratversicherung geschützt. Was die Schäden angeht, die die Struktur Ihres Wohnhauses betreffen, werden sie von der Gebäudeversicherung des Eigentümers gedeckt. Wenn Sie selber Eigentümer Ihres Hauses sind, benötigen Sie also zwei Versicherungen: die Hausratversicherung für alle Besitztümer in Ihrer Wohnung und die Gebäudeversicherung für die Mauern und Strukturen Ihres Hauses. In manchen Kantonen ist es obligatorisch, eine Brandversicherung bei einer kantonalen Brandschutzbehörde abzuschliessen. In diesen Kantonen erstattet die Hausratversicherung keine Brandschäden (oder manchmal nur die Schäden, die nicht von der kantonalen Behörde gedeckt sind). Je nach Versicherer kann die Hausratversicherung gegebenenfalls Unterbringungskosten und Kosten für Aufräumungsarbeiten übernehmen. Und wenn ein Brand bei Ihnen ausbricht und Drittpersonen oder Gegenstände von Drittpersonen davon betroffen sind, dann deckt Ihre private Haftpflichtversicherung die Schäden.

Aber Achtung: die Deckung tritt nur in Kraft, wenn keine Fahrlässigkeit Ihrerseits die Ursache des Schadenfalls war. Wenn Sie zum Beispiel Ihre Wohnung verlassen, ohne die Kerzen am Weihnachtsbaum gelöscht zu haben, wird das von manchen Versicherern als Grobfahrlässigkeit eingestuft. In der Folge kann die Erstattung gemindert werden!

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