Unsere Leser senden uns regelmässig Fragen zum Thema Vorsorge und Versicherung: sollte man eine freie oder eine gebunden Selbstvorsorge wählen? Was passiert bei Zahlungsverzug bei den Prämien? Wir haben die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen für Sie zusammengestellt.
Lebensversicherung: Die freie oder die gebundene?
Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie sich von Ihrer Versicherung beraten lassen. Die gebundene Vorsorge (Säule 3a) kann von jeder in der Schweiz erwerbstätigen Person abgeschlossen werden. Sie wird Ihnen beim Erreichen der Pensionierung oder dem Erwerb eines Wohneigentums ausgezahlt. Bei der freien Vorsorge (3b) können Sie Ihren oder Ihre Begünstigten selber auswählen, und die Kapitalauszahlung ist steuerfrei. Je nach Kanton können die Prämien teilweise vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Gemischte Lebensversicherung
Die gemischte Versicherung ist eine Kombination zweier Garantien: die Kapitalisierung der Lebensversicherung und die mit der Todesfallversicherung verbundene Vorsorge. Es wird dabei eine Lebensversicherung abgeschlossen und ein Todesfallversicherungsvertrag angehängt. Die Zahlungen werden auf beide Verträge aufgeteilt, doch nicht unbedingt zu gleichen Teilen. Man muss unterscheiden zwischen dem Vertrag für die Vorsorge, der für die Auszahlung einer bestimmten Summe bei Todesfall bestimmt ist und der Prämie für die zinsbringende Anlage.
3. Säule: indirekte Amortisation
Gegenwärtig ist der Erwerb eines Eigentums noch zu relativ geringen Zinssätzen möglich. Sie können Ihre Schuld amortisieren, indem Sie eine 3. Säule einrichten, entweder bei einer Bank oder durch eine Lebensversicherung, man nennt dies eine indirekte Amortisation. Die indirekte Amortisation durch die 3. Säule 3a ist nur für den Besitz eines Hauptwohnsitzes gültig, also nicht für eine Zweitwohnung. Ausserdem kann die 3.Säule 3a nur durch eine Erwerbstätigkeit mit AHV-pflichtigem Lohn finanziert werden.
3. Säule: Prämienreduzierung
Es ist möglich, im Laufe des Jahres Ihre Prämie zu senken. Doch aufgepasst, dies wird sich auf den Betrag der garantierten Auszahlung auswirken. Man sollte die individuellen Bedürfnisse gut überprüfen und das Budget so berechnen, dass der gewünschte garantierte Betrag bis zur Auszahlung des Geldes erhalten bleibt. Sie können die Vorsorge auch mit einer Risikodeckung verbinden (Invalidität oder Todesfall). Für die Realisierung Ihres vollen Investitionspotentials, kontaktieren Sie Ihren Versicherer.
Lebensversicherung: Auflösung Ihrer Vorsorge
Sie haben die Möglichkeit, Ihre gebundene Vorsorge vorzeitig aufzulösen, aber nur wenn einer der 8 den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Fälle auf Sie zutrifft. Wenn Sie entscheiden, Ihre Prämien nicht mehr zu zahlen, wird Ihre Police nicht annulliert, was eine starke Senkung Ihres Kapitals im Todesfall und einen Entzug der Invaliditätsrente zur Folge hat. Hingegen ist es möglich Ihre Säule 3a aufzulösen um früher in Pension zu gehen und zwar 5 Jahre vor dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters.
Es ist auch möglich, eine Vorsorgekonto 3a bei einer Bank zu eröffnen, doch ist in diesem Fall kein Deckungsschutz für Invalidität oder Todesfall gegeben. Entscheiden Sie sich für diese Lösung, ist es ratsam, eine zusätzliche Versicherung für diese Risiken abzuschliessen. Das Vorsorgekonto bei einer Bank ermöglicht es ausschliesslich, eine zu sparen, ob Sie sich für ein einfaches oder ein fondsgebundenes Sparkonto entscheiden, das zwar höhere Renditen einbringt, aber auch risikoreicher ist.
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Quelle: bonus.ch, Dezember 2010