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Versicherungsvertragsgesetz (VVG): die Revisionen von 2022

Die Revision des Versicherungsvertragsgesetzes ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Was sind die Änderungen und die Vorteile für die Versicherten? bonus.ch zieht Bilanz und beschäftigt sich mit den wichtigsten neuen Bestimmungen des VVG.

Versicherungsvertragsgesetz (VVG): die Revisionen von 2022Das VVG ist ein Bundesgesetz, das die Beziehungen zwischen Versicherungen und ihren Kunden regelt. Nachdem es seit seiner Schaffung vor über 100 Jahren veraltet war, wurde es endlich angepasst und auf den neuesten Stand gebracht! Im November 2020 beschloss der Bundesrat nämlich, dieses Gesetz über den Versicherungsvertrag zu überarbeiten, um die Rechte der Versicherten zu stärken und sich an den aktuellen Kontext anzupassen. Eine hervorragende Nachricht!

Hier sind die wichtigsten Revisionen, die seit dem 1. Januar 2022 gelten:

14-tägiges Widerrufsrecht für Versicherte

Neuversicherte können ihren Vertrag innerhalb von 14 Tagen unverbindlich kündigen.

Wenn Sie z. B. eine neue Autoversicherung abschliessen, haben Sie daher das Recht auf eine 14-tägige Bedenkzeit, während der Sie den Vertrag widerrufen können.

Kündigungsrecht nach 3 Jahren bei langfristigen Verträgen

Ab jetzt können Versicherte einen langfristigen Vertrag am Ende des 3. Jahres kündigen. Diese Revision gilt auch für bereits laufende Verträge. Wenn Sie also z. B. einen 5-Jahres-Vertrag für eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, ist eine Kündigung nach 3 Jahren möglich. Eine Ausnahme von dieser Regelung bildet die Lebensversicherung.

Dieses Kündigungsrecht gilt für beide Vertragsparteien, also auch für Versicherer.

Verzicht des Krankenversicherers auf das Kündigungsrecht

Krankenversicherungen haben nun nicht mehr das Recht, einen Vertrag nach einem Schadensfall, der zu einer Leistungszahlung führt, zu kündigen. Dieses neue Recht haben nur die Versicherten.

Verlängerung der Verjährungsfrist von 2 auf 5 Jahre

Die Frist, um Leistungen von der Versicherung zu fordern, wird auf 5 Jahre nach dem Schadensfall verlängert.

Kündigung des Vertrags durch elektronische Übermittlung

Neben der handschriftlichen Form ist es nun auch möglich, den Vertrag per E-Mail zu kündigen.

Diese Revision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) kommt den Versicherten zugute und ermöglicht insbesondere eine einfachere und flexiblere Kündigung. Es ist also eine gute Gelegenheit, seine Versicherungspolicen zu überprüfen, zu vergleichen und zu sparen!

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