Wer sucht nicht nach Entspannung und Tapetenwechsel in fernen Breiten? Damit Sie Ihre Auszeit jedoch in vollen Zügen geniessen können, ist ein Versicherungscheck vor der Abreise empfehlenswert. Denn selbst in einem paradiesischen Ort ist man nicht vor Missgeschicken geschützt. Treffen Sie also alle notwendigen Massnahmen, damit Ihr Urlaub so angenehm wie möglich wird und es kein böses Erwachen gibt! Mit der Reiseversicherung, der Krankenversicherung, der Unfallversicherung und der Hausratversicherung stehen Ihnen dafür mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, sich gegen Unvorhergesehenes zu schützen. Doch welche Versicherung greift? Und unter welchen Umständen? Wir haben einige Informationen für Sie zusammengestellt:
Panorama der Reise- und Krankenversicherungen fürs Ausland
Entgegen dem allgemeinen Glauben, vergütet die obligatorische Krankenversicherung nicht immer die Gesamtheit der medizinischen und ambulanten Kosten im Ausland. Selbst wenn infolge eines Unfalls die Rückführung des Patienten in die Heimat medizinisch unmöglich ist und Pflege vor Ort verabreicht werden muss, übernimmt die Grundversicherung nur bis maximal das Doppelte des Betrags, den die gleiche Behandlung in der Schweiz gekostet hätte. Aufgepasst auch für Behandlungen in EU/EFTA Ländern: hier werden für Halter einer europäische Krankenversicherungskarte die Kosten zu den gleichen Bedingungen erstattet, welche die Gesetzgebung das entsprechenden Landes für seine Versicherten vorsieht. Hinzu kommt, dass die obligatorische Grundversicherung eine Rückführung in den meisten Fällen nicht abdeckt. Auch werden Bergung und Transport zum nächstgelegenen Spital nur bis zu 50% der Kosten (max. CHF 500.- im Jahr) vergütet.
Als Ergänzung zu den von der Grundversicherung erbrachten Leistungen gedacht, gewährleistet die Spitalzusatzversicherung die Übernahme der Repatriierung, sowie die Vergütung der Behandlungskosten, die über den, durch die Grundversicherung gedeckten doppelten Betrag hinausgehen. Doch im Gegensatz zu den Leistungen der Grundversicherung, die gesetzlich festgelegt und daher identisch für alle Krankenversicherer sind, weichen jene der Zusatzversicherungen stark voneinander ab. Beispielsweise beschränken sich einige auf gewisse Reiseziele, während andere nur unter besonderen Bedingungen gewährt werden. Zudem ist im Schadensfall meistens eine Kostenbeteiligung fällig. Mit Ihrer Versichertenkarte, unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Karte für die Grund- oder die Spitalzusatzversicherung handelt, haben Sie überall in Europa das Recht auf dieselbe medizinische Versorgung wie in der Schweiz. Ausserdem brauchen Sie vor Ort keine Kosten zu begleichen, da diese Ihrem Versicherer direkt zugestellt werden.
Dennoch haben Sie mit der Kombination Grundversicherung-Spitalzusatzversicherung für Ihren Urlaub noch nicht jedes Risiko abgedeckt. Daher die Wichtigkeit einer Reiseversicherung. Diese bietet viele zusätzliche, Ihren Bedürfnissen angepasste Optionen: Annullierung, Assistance, Gepäckverlust, Autoabschleppdienst, Rechtsschutz, usw. Wenn Sie eine Kreditkarte haben, sind einige dieser Dienstleistungen möglicherweise bereits durch deren Herausgeber gedeckt. Erkundigen Sie sich und vermeiden Sie eine Überversicherung.
Die Leistungen der Unfallversicherung
Arbeitnehmer sind in der Regel gegen jegliche Art Unfall durch ihren Arbeitgeber versichert, ob der Schadenfall nun während oder ausserhalb der Arbeitszeiten erfolgt, oder sich in der Schweiz oder im Ausland ereignet. Dabei sieht das Unfallversicherungsgesetz (UVG), ungleich zum Krankenversicherungsgesetz (KKV), die vollständige Übernahme der Kosten vor, d.h. es werden weder Franchise noch Selbstbehalt gefordert. Sind Sie noch nicht oder nicht mehr durch Ihren Arbeitgeber unfallversichert, sind Sie verpflichtet, dies über Ihre Krankenkasse zu tun. In diesem Fall kann es sein, dass Sie eine Kostenbeteiligung leisten müssen.
Hausrat- oder Reiseversicherung, welche greift bei Diebstahl?
Im Allgemeinen schützt eine Hausratversicherung Ihr Eigentum sowohl zu Hause als auch unterwegs. Doch kann es unter gewissen Umständen dazu kommen, dass sie nicht greift, z.B. wenn eine Fluggesellschaft als Entschädigung für den von ihr am Flughafen verursachten Gepäckverlust dessen Inhalt bis zu einem bestimmten Betrag erstattet. Andererseits übernimmt die Hausratversicherung Schäden nur zu gewissen Bedingungen. Deswegen kann es von Vorteil sein, den Versicherungsschutz mit einer Reisegepäckversicherung zu vervollständigen oder zusätzlich noch eine Reiseversicherung abzuschliessen.
Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung: Geografische Ausdehnung
Eine Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer weltweit im Falle von eventuellen Schäden, die er Gegenständen oder Drittpersonen zufügt. Doch ist zu beachten, dass die Gültigkeit im Ausland nicht immer uneingeschränkt ist. Informieren Sie sich deshalb im Detail darüber, was Ihre Police vorsieht. Bei der Rechtsschutzversicherung ist der Geltungsbereich abhängig vom Typ der Versicherung und die gebotenen Leistungen variieren von Versicherer zu Versicherer. Sollte dieser das gewählte Urlaubsland nicht abdecken, besteht die Möglichkeit, eine entsprechende Reiseversicherung abzuschliessen, welche die Option des weltweiten Rechtsschutzes beinhaltet.
Zum Vermeiden von Über- oder Unterversicherung, empfehlen wir Ihnen, vor der Reise ins Ausland Ihre bestehenden Policen im Detail zu lesen und Ihre Bedürfnisse zu prüfen. Schöne Ferien!
Quelle: bonus.ch, Mai 2011