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2/18/2011 8:40:36 AM / bonus.ch - News / Versicherung
Sind Sie Mitglied eines Sportschützenvereins oder Jäger? Auch für Schützen ist ein ausreichender Versicherungsschutz notwendig. Welche Versicherungen sind bei der Ausübung von Tätigkeiten mit Schiessgeräten obligatorisch oder von Vorteil? Wir haben einige Informationen in Zusammenhang mit Versicherungen für Schützen für Sie zusammengestellt: Mitglieder von Schützenvereinen: Haftpflichtversicherung obligatorisch! Die Sportschützenvereine müssen eine Haftpflichtversicherung abschliessen, um sich gegen Ansprüche in Zusammenhang mit allfälligen durch Sportschiessen verursachte Schäden abzusichern. Um als Vereinsmitglied in einem Sportschützenverein aufgenommen werden zu können, müssen Sie jedoch auch über eine private Haftpflichtversicherung mit einer speziellen Klausel für Schiesssportgeräte verfügen. Haftpflichtversicherung und Schiesssportgeräte: Nicht alle Bereiche sind gedeckt! Eine Haftpflichtversicherung ist nötig, wenn Sie ein Schiesssportgerät besitzen. Dennoch deckt eine solche Police nicht alle Tätigkeiten mit Schiesssportgeräten ab: Wenn Sie z.B. Jäger sind, reicht die Basisdeckung der Haftpflichtversicherung im Allgemeinen nicht aus! In der Tat stellt das Risiko bei der Jagd einen besonderen Fall dar, der nur von der Versicherung abgedeckt wird, wenn eine zusätzliche Deckung vereinbart wurde. Überprüfen Sie also Ihre Haftpflichtdeckung bei Ihrem Versicherer! Jagd: Halten Sie sich an die Regeln, um vom Versicherungsschutz zu profitieren! Die eigens für Jäger ausgearbeitete Haftpflichtversicherung schützt nicht vor unangebrachtem Verhalten. Auch wenn Sie eine spezielle Haftpflichtversicherung für Jäger abgeschlossen haben, müssen Sie über einen Jagdschein verfügen und sich strikt an geltende Regeln sowie Einschränkungen halten (z.B. keine Jagd ausserhalb der Saison) – ansonsten ist Ihre Deckung nicht mehr gültig und im Schadenfall kann der Versicherer seine Deckungsleistungen verweigern. Unfallversicherung und Schiessen Wenn Sie in einer Firma angestellt sind, werden Sie bei Schäden im Zusammenhang mit Sportschiessen von der Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers geschützt. Aber Vorsicht: Bei grob fahrlässigem Verhalten oder bei als "Wagnis" definierten Aktivitäten werden die Geldleistungen (Taggeld, Renten, Integritätsentschädigungen) um die Hälfte gekürzt, z.B. wenn Sie an nicht offiziell organisierten und überwachten Gefechtsschiessen teilnehmen und sich dabei verletzen. In besonders schweren Fällen können Leistungen gar verweigert werden. Schiessen und Sozialversicherungen: Erwerbsausfallentschädigungen Die Teilnehmer an Jungschützenleiterkursen sind gemäss dem Militärgesetz Personen gleichgestellt, die Militärdienst oder Zivildienst leisten. Wenn Sie also an einem solchen Kurs teilnehmen, gibt Ihnen Ihr Status das Recht auf die gleichen Erwerbsausfallentschädigungen (Entschädigung für Dienstleistende), wie wenn Sie Militärdienst leisten: Sie haben Anrecht auf eine Entschädigung nach Funktionssoldansatz für die jeweiligen Kurstage. Source: bonus.ch, Februar 2011
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