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11/13/2017 7:46:19 AM / bonus.ch - News / Versicherung
Der 30. November ist die Kündigungsfrist für die Grundkrankenversicherung, wenn die Kündigung am 31. Dezember in Kraft treten soll. Sie sollten also unbedingt dafür sorgen, dass Ihr Kündigungsschreiben vor diesem Datum Ihren derzeitigen Versicherer per Einschreiben erreicht. Ausserdem ist es das Empfangsdatum des Schreibens bei Ihrem Versicherer, das massgeblich ist, nicht das Versanddatum (Poststempel). Einen Krankenkassenwechsel kann man nicht improvisieren. Wir raten Ihnen daher, rechtzeitig und in folgenden Schritten vorzugehen: 1. Mit Hilfe des Vergleichstools einen Vergleich der Krankenkassenprämien 2018 durchführen. 2. Kostenlose Offerten erhalten. 3. Die Offerten prüfen, eine Wahl treffen und die alte Krankenkasse kündigen. Zur Erinnerung: man kann die Grundkrankenkasse sogar kündigen, bevor man einer neuen Versicherung beigetreten ist. Für die Wahl einer neuen Krankenversicherung haben Sie bis zum 31. Dezember Zeit. Ihr neuer Versicherer darf Sie nicht ablehnen. Gemäss der geltenden Gesetzgebung ist er verpflichtet, Sie zu versichern. Solange Sie keinen neuen Versicherungsvertrag unterschrieben haben, bleiben Sie bei Ihrem alten Versicherer versichert, der verpflichtet ist, Sie zu behalten, falls Sie keinen neuen Versicherer finden. Wechseln Sie die Versicherung, bevor die Frist abläuft und vergleichen Sie die Krankenkassenprämien 2018! Fokus: Informationen über die Krankenkassenprämien 2018
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