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Vergehen vermeiden: Sicherheitsmassnahmen

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Ihre Kunstobjekte sind gegen Diebstahl versichert. Aber was unternehmen Sie in Sachen Prävention und Sicherheit? Lesen Sie Ihren Vertrag gut durch: Wenn Ihr Versicherer, das Gesetz oder die Behörden gewisse Sicherheitsauflagen oder das Anbringen einer Alarmanlage zum Beispiel verlangen, sind Sie verpflichtet, diese Vorkehrungen zu treffen. Das gehört zur sogenannten Sorgfaltspflicht des Versicherungsnehmers. Falls ein Schadenfall erfolgt und die Auflagen nicht beachtet wurden, können die Versicherungsleistungen gemindert werden.

Kunstversicherung: Schaden im Ausland
Ihr Kunstobjekt erleidet einen Schaden während es sich im Ausland befindet (z. B. bei einer Ausstellung). Was tun? Kontaktieren Sie als erstes Ihre Versicherungsgesellschaft und erkundigen Sie sich über ihre Bedingungen und die zu treffenden Vorkehrungen, da die Feststellung des Schadens unbedingt gemäss ihren Vorschriften durchgeführt werden sollte. Dazu ist z. B. sehr oft der Beizug eines Havariekommissärs nötig, der aber vom Versicherer anerkannt sein muss. Informieren Sie sich, bevor Sie den nächsten Schritt machen!

Kunstversicherung: Was tun bei längerer Abwesenheit?
Sind Sie während längerer Zeit abwesend (über 90 Tage) und Ihre Wohnung oder der Aufbewahrungsort Ihrer Kunstobjekte bleibt unbenutzt, gehört es zu Ihrer Sorgfaltspflicht, für die regelmässige Kontrolle der unbewohnten Räumlichkeiten zu sorgen. Ausserdem müssen alle Wasser führenden Anlagen und Einrichtungen abgesperrt und entleert sein, um das Risiko eines Wasserschadens zu vermeiden. Sollte sich ein Schaden ereignen, weil eine dieser Pflichten nicht beachtet wurde, kann Ihr Versicherer seine Leistungen mindern!

Kunstversicherung: Welche Kosten sind abgedeckt?
Ihre Kunstversicherung deckt im Rahmen der Police gewisse Schadenverhütungskosten zur Schadenminderung bei einem Schadenfall ab. Die Deckung dieser Kosten unterliegt bestimmten Bedingungen: abgedeckt sind z. B. Schadenverhütungskosten für angemessene Massnahmen zur Abwendung eines versicherten Schadens infolge eines unvorhergesehenen Ereignisses. Zögern sie nicht die Allgemeinen und besonderen Vertragsbedingungen Ihres Versicherers zu konsultieren, in denen die versicherten Kosten sowie die Bedingungen aufgeführt sind.


Kunstversicherung: Ausschlüsse

Einige Schäden an einem Kunstobjekt werden generell nicht von der Versicherungspolice abgedeckt. Es handelt sich dabei um Mängel, die dem Objekt anhaften, sei es aufgrund der natürlichen oder mangelhaften Beschaffenheit(z.B. Materialfehler), oder infolge einer späteren Verarbeitung. Dazu gehören auch Schäden am Objekt wegen allmählicher Verschlechterung des Zustands, Abnutzung, Verschleisses oder Verfalls. Zögern Sie nicht Ihren Versicherer anzufragen, um genaue Angaben zu den Ausschlüssen in Ihrer Versicherungspolice zu erhalten.

Quelle: bonus.ch, Juni 2011

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