1/17/2011 8:57:15 AM   /   bonus.ch - News   /   Versicherung

Unfallversicherung: Was ist gedeckt?

Der Vergleich der Krankenkassenprämien sowie unsere Ratschläge und Tipps helfen Ihnen, eine Krankenkasse zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht, und gleichzeitig zu sparen.

Was versteht man unter einem Berufsunfall? Ich bin oft beruflich im Ausland unterwegs, greift auch dort die Unfallversicherung meines Arbeitgebers? Ich bin Firmeneigentümer und oft kommen Kunden aus dem Ausland zu Besuch. Wie kann ich mich gegen das Risiko eines Unfalls dieser Personen versichern? Mein Beruf kann eine Berufskrankheit nach sich ziehen. Deckt die Unfallversicherung meines Arbeitgebers diese Art Schäden? Um sich Schwierigkeiten zu vermeiden, informieren Sie sich über die Unfallversicherung anhand unseres Artikels:

Berufs- und Nichtberufsunfälle
Als Berufsunfälle bezeichnet man nicht nur solche, die während der Ausübung des Berufes, sondern auch diejenigen, die davor oder danach sowie während einer Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit passieren, vorausgesetzt Sie befinden sich am Arbeitsort oder auf dem Weg zu oder von Ihrer Arbeitsstelle. Auch während Dienstreisen und Weiterbildungskursen, ausgenommen während der Freizeit, sind Sie unter bestimmten Umständen gedeckt.

Unfallversicherung und Arbeit im Ausland
Sind Sie bei Ihrem Arbeitgeber unfallversichert und sendet dieser Sie für einen bestimmten Zeitraum zum Arbeiten ins Ausland, bleibt der Versicherungsschutz im Rahmen Ihres Arbeitsvertrages für mindestens 2 Jahre bestehen. Wenn Sie jedoch auf unbegrenzte Zeit ausserhalb der Schweiz, z.B. in einer Filiale Ihrer Firma, und mit einem ausländischen Vertrag beschäftigt sind, bietet Ihre Schweizer Unfallversicherung keinen Schutz und Sie brauchen eine private Kranken- und Unfallversicherung mit internationaler Deckung.

Versichern Sie Ihre Kunden und Besucher gegen Unfälle!
Sie sind Inhaber einer Firma oder eines anderen Ortes, wo Sie Besucher empfangen. Eine spezifische « Kunden »-Unfallversicherung kann sich als sehr nützlich erweisen. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung erlaubt diese Art Versicherung nämlich einen von der Haftpflicht unabhängigen Schadenersatz. Ausserdem schützt diese Versicherung Sie und Ihre Besucher, falls diese nicht genügend versichert sein sollten (wenn die Besucher zum Beispiel aus dem Ausland kommen).

Unfallversicherung bei Berufskrankheit
Die obligatorische Unfallversicherung deckt nicht nur Berufsunfälle sondern auch Berufskrankheiten. Doch aufgepasst: der Begriff Berufskrankheit ist sehr restriktiv. Nur bei einer Krankheit, die vollständig oder hauptsächlich durch die Ausführung Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgerufen wird, insbesondere durch Anwendung gewisser Substanzen oder der Durchführung bestimmter, gesetzlich vorgesehener Arbeiten, besteht ein Anspruch auf die Leistungen der Unfallversicherung durch Ihren Arbeitgeber.

Private Unfallversicherung: was bietet sie mir mehr?

Die obligatorische Unfallversicherung zahlt Ihnen die unfallbedingte medizinische Versorgung zurück. Sie erbringt Taggelder und Renten bei Erwerbsunfähigkeit oder Invalidität. Es wird jedoch einzig ein Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung zurückerstattet, und die Taggelder decken nur 80% des versicherten Verdienstes. Eine zusätzliche Unfallversicherung vervollständigt diese Deckung. Sie erlaubt einen privaten Spitalaufenthalt, Taggelder zu 100% des versicherten Verdienstes und einer vollständigen Deckung für die Hauskrankenpflege.

Sommerjobs für Jugendliche und Unfallversicherung
Wie steht es mit der Unfallversicherung für Jugendliche, insbesondere für Studenten, die ein Praktikum oder einen Ferienjob ausüben? Diese Kategorie Arbeiter erhält, was die obligatorische Unfallversicherung anbetrifft, genau die gleichen Leistungen wie jeder andere Angestellte. Sollte die Arbeitszeit 8 Stunden pro Woche überschreiten, haben junge Arbeitnehmer auch das Recht auf eine Nichtberufsunfallversicherung. Befinden Sie sich in dieser Lage, sollten Sie sich vergewissern, dass die Unfalldeckung in Ihrem Vertrag erwähnt ist!

Quelle: bonus.ch, Januar 201

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