Für optimalen Schutz bei Unfällen ist eine spezifische Versicherung unerlässlich. Sei es durch Ihren Arbeitgeber oder Ihre Krankenkasse, Sie haben die Pflicht, sich gegen Unfallrisiko zu versichern. Regelmässig erreichen uns zahlreiche Fragen zu diesem Thema: was ist eine Berufskrankheit? Was passiert mit der Unfallversicherung bei Schwangerschaft? Ist mein Kind automatisch durch die Schule versichert? Wenn es älter wird und einen Ferienjob hat, ist es unfallversichert? Hier eine Zusammenfassung auf die am häufigsten gestellten Fragen:
Unfallversicherung bei Berufskrankheit
Die obligatorische Unfallversicherung deckt nicht nur Berufsunfälle sondern auch Berufskrankheiten. Doch aufgepasst: der Begriff Berufskrankheit ist sehr restriktiv. Nur bei einer Krankheit, die vollständig oder hauptsächlich durch die Ausführung Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgerufen wird, insbesondere durch Anwendung gewisser Substanzen oder der Durchführung bestimmter, gesetzlich vorgesehener Arbeiten, besteht ein Anspruch auf die Leistungen der Unfallversicherung durch Ihren Arbeitgeber.
Unfallversicherung: Informieren Sie Ihren Versicherer bei erhöhtem Unfallrisiko!
Bei einer Veränderung Ihrer Lebens- oder Arbeitsumstände, die ein erhöhtes Unfallrisiko nach sich ziehen, informieren Sie Ihren Versicherer schnellstmöglich. Signalisieren Sie die erhöhte Unfallgefahr nicht, so ist Ihre Versicherung von jeglicher vertraglichen Verpflichtung befreit. Beachten Sie, dass Ihre Unfallversicherer bei erhöhtem Unfallrisiko das Recht hat, Ihre Prämie anzupassen oder den Vertrag zu kündigen!
Unfallversicherung und Mutterschaft
Frauen im Angestelltenverhältnis, die ein Kind bekommen haben, sind während des gesamten Mutterschaftsurlaubs unfallversichert. Während dieses Zeitraums sind Sie von der Zahlung der Prämien befreit. Auch bei Arbeitslosigkeit sind Sie gegen Unfälle während des Mutterschaftsurlaubs versichert. Voraussetzung ist jedoch, dass der Bezug des Taggeldes der Arbeitslosenversicherung und der Mutterschaftsentschädigung in denselben Zeitraum fallen. Um völlig sicher zu gehen, erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitsamt.
Unfallversicherung : Schutz für Ihr Kind, in der Schule sowie zuhause
Ist Ihr Kind gegen Verletzungen in der Schule versichert? Die Arzt- und Spitalkosten sind durch die Krankengrundversicherung gedeckt, aber die Versicherung gegen Invalidität ist nicht immer garantiert. Es kann sein, dass Ihr Kanton oder Ihre Gemeinde eine Versicherung für Schulkinder abgeschlossen hat, doch ist dies keine gesetzliche Verpflichtung. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, welche Leistungen gedeckt sind und entscheiden Sie sich gegebenenfalls für eine private Unfallversicherung, die auch z.B. Invalidität, etc. deckt.
Unfallversicherung für Kinder: Prämienbefreiung
Wenn Sie sich für eine private Unfallversicherung für Ihr Kind entscheiden, wählen Sie einen Versicherer, der Prämienbefreiung bei vollständiger Invalidität etc. des Versicherungsnehmers vorsieht. Sollte Ihnen etwas passieren, sind Sie und Ihre Angehörigen nicht verpflichtet, Ihre Prämie zu zahlen. In manchen Fällen wird sogar die Prämie Ihres Kindes (bis zum 18. Lebensjahr) vom Versicherer übernommen! Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, um Ihren Sohn oder Ihre Tochter während der gesamten Kindheit zu schützten.
Jobs für Jugendliche und Unfallversicherung
Wie steht es mit der Unfallversicherung für Jugendliche, insbesondere für Studenten, die ein Praktikum oder einen Ferienjob ausüben? Diese Kategorie Arbeiter erhält, was die obligatorische Unfallversicherung anbetrifft, genau die gleichen Leistungen wie jeder andere Angestellte. Sollte die Arbeitszeit 8 Stunden pro Woche überschreiten, haben junge Arbeitnehmer auch das Recht auf eine Nichtberufsunfallversicherung. Befinden Sie sich in dieser Lage, sollten Sie sich vergewissern, dass die Unfalldeckung in Ihrem Vertrag erwähnt ist!
Quelle: bonus.ch - November 2010