1/14/2011 8:30:53 AM   /   bonus.ch - News   /   Versicherung

Unfallversicherung: Risikodeckung, Rechte und Pflichten

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Berufs- oder Nichtberufsunfall, bin ich durch meinen Arbeitgeber unfallversichert? Meine Arbeitskonditionen ändern sich und ich bin viel mehr Risiken ausgesetzt. Muss ich meine Unfallversicherung darüber informieren? Ich liebe Herausforderungen und betreibe eine Extremsportart. Sollte ich verunglücken, übernimmt meine Unfallversicherung den Schaden? In Antwort auf Ihre Leserfragen, haben wir hier einige nützliche Informationen zur Unfallversicherung für Sie zusammengestellt:

In der Schweiz ist eine Unfallversicherung Pflicht!
Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer sind obligatorisch durch Ihren Arbeitgeber unfallversichert. Bei einer Beschäftigung von weniger als 8 Stunden pro Woche, sind ausschliesslich Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gedeckt. Wenn Sie mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind auch nichtberufliche Unfälle versichert. Durch den Abschluss einer zusätzlichen privaten Unfallversicherung profitieren Sie von ergänzenden Leistungen, wie halbprivate oder private Unterbringung im Spital.

Arbeitslos: Was passiert mit der Unfallversicherung?

Wenn Sie Ihre Arbeit verlieren und nur durch Ihren Arbeitgeber unfallversichert sind, bleibt der Versicherungsschutz für 30 Tage nach Auslaufen Ihres Rechtes auf Gehalt bestehen, d.h. für eine Beschäftigung von mindestens 8 Stunden pro Woche, andernfalls läuft er mit dem Ende Ihres letzten Arbeitstages aus. Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben, sind Sie automatisch gegen Unfall versichert. Trifft das nicht auf Sie zu, müssen Sie die Unfallversicherung zu Ihrer Krankversicherungspolice hinzufügen.

Unfallversicherung: Informieren Sie Ihren Versicherer bei erhöhtem Unfallrisiko!
Bei einer Veränderung Ihrer Lebens- oder Arbeitsumstände, die ein erhöhtes Unfallrisiko nach sich ziehen, informieren Sie Ihren Versicherer schnellstmöglich. Signalisieren Sie die erhöhte Unfallgefahr nicht, so ist Ihre Versicherung von jeglicher vertraglichen Verpflichtung befreit. Beachten Sie, dass Ihre Unfallversicherer bei erhöhtem Unfallrisiko das Recht hat, Ihre Prämie anzupassen oder den Vertrag zu kündigen!

Versicherung informieren, auch bei kleinen Unfällen!
Informieren Sie Ihre Versicherung sofort bei jedem Unfall, auch wenn er klein ist und minimaler Pflege bedarf. So ersparen Sie sich etwaige Schwierigkeiten im Nachhinein. Ein Unfall, der zuerst geringfügig erscheint kann sich später als viel schwerwiegender erweisen und deshalb Leistungen der Versicherung erfordern. Doch haben Sie diese nicht zum Zeitpunkt des Unfallgeschehens informiert, hat sie das Recht, die Leistungen zu kürzen oder die Zahlung der durch die Verzögerung entstandenen Bearbeitungsgebühren zu fordern.

Einzelunfallversicherung: Gekürzte oder verweigerte Leistungen
Bei bestimmten Arten von Unfällen, kann Ihre Einzelunfallversicherung die Leistungen kürzen oder verweigern. Nämlich dann, wenn der Unfall auf bestimmte Umstände zurückzuführen ist, z.B. wenn sich der Versicherte vorsätzlich verletzt, sich bei der Ausübung einer Straftat eine Verletzung zufügt oder bei waghalsigen Unterfangen (Handlungen, bei denen sich eine Person grosser Gefahr aussetzt ohne etwas zu unternehmen, um diese zu verringern) Opfer eines Unfalls wird.

Unfallversicherung und Extremsportarten
Bei der Ausübung eines Sports sind Sie im Allgemeinen durch Ihre Unfallversicherung geschützt. Doch gibt es Sportarten, die als gefährlich und risikoreich gelten. Für diese hat Ihr Unfallversicherer gesetzlich das Recht, seine Leistungen um 50% zu kürzen. In diesem Fall ist eine Zusatzversicherung durch Ihren Sportverein unerlässlich. Boxen, Rennfahren mit dem Auto- oder Motorrad sowie Tauchen über eine bestimmte Tiefe hinaus, werden als Extremsportarten erachtet. Für eine vollständige Liste wenden Sie sich an Ihren Versicherer.

Quelle: bonus.ch, Januar 2011

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