Ich gehe in den Mutterschaftsurlaub, was passiert mit meiner Unfallversicherung? Ist eine private Unfallversicherung für Kinder nützlich? Ich bin gerade Mutter geworden und vorerst als Hausfrau tätig. Wie schütze ich mich gegen Unfallrisiken? Im Folgenden finden Sie einige nützliche Informationen in Antwort auf Ihre Fragen zum Thema Unfallversicherung:
Unfallversicherung und Mutterschaft
Frauen im Angestelltenverhältnis, die ein Kind bekommen haben, sind während des gesamten Mutterschaftsurlaubs unfallversichert. Während dieses Zeitraums sind Sie von der Zahlung der Prämien befreit. Auch bei Arbeitslosigkeit sind Sie gegen Unfälle während des Mutterschaftsurlaubs versichert. Voraussetzung ist jedoch, dass der Bezug des Taggeldes der Arbeitslosenversicherung und der Mutterschaftsentschädigung in denselben Zeitraum fallen. Um völlig sicher zu gehen, erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitsamt.
Unfallversicherung für Kinder
Ist Ihr Kind gegen Verletzungen in der Schule versichert? Die Arzt- und Spitalkosten sind durch die Krankengrundversicherung gedeckt, aber die Versicherung gegen Invalidität ist nicht immer garantiert. Es kann sein, dass Ihr Kanton oder Ihre Gemeinde eine Versicherung für Schulkinder abgeschlossen hat, doch ist dies keine gesetzliche Verpflichtung. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, welche Leistungen gedeckt sind und entscheiden Sie sich gegebenenfalls für eine private Unfallversicherung, die auch z.B. Invalidität, etc. deckt.
Unfallversicherung für Kinder: Prämienbefreiung
Wenn Sie sich für eine private Unfallversicherung für Ihr Kind entscheiden, wählen Sie einen Versicherer, der Prämienbefreiung bei vollständiger Invalidität etc. des Versicherungsnehmers vorsieht. Sollte Ihnen etwas passieren, sind Sie und Ihre Angehörigen nicht verpflichtet, Ihre Prämie zu zahlen. In manchen Fällen wird sogar die Prämie Ihres Kindes (bis zum 18. Lebensjahr) vom Versicherer übernommen! Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, um Ihren Sohn oder Ihre Tochter während der gesamten Kindheit zu schützten.
Unfallversicherung: Unentbehrlich, ob Sie arbeiten oder nicht!
Selbständige oder nicht berufstätige Personen, wie Hausfrauen oder Studenten, sind nicht im Rahmen des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) obligatorisch versichert und müssen deshalb für entsprechenden Schutz durch ihre Krankenversicherung sorgen. Dasselbe gilt, wenn Sie in den Ruhestand gehen. Eine zusätzliche private Unfallversicherung ist in jedem Fall eine nützliche Ergänzung zu den Leistungen der Krankenkasse.
Eine Unfallversicherung für Hausangestellte ist Pflicht!
Gärtner, Haushaltshilfe oder Babysitter: auch wenn Sie diese Personen nur für einige Stunden pro Woche beschäftigen, haben Sie die gesetzliche Pflicht, sie gegen Arbeitsunfälle zu versichern. Bei einem Unfall kann Sie Fahrlässigkeit in dieser Sache teuer zu stehen kommen, sowohl in finanzieller als auch in rechtlicher Hinsicht. Arbeiten Ihre Hausangestellten mehr als 8 Stunden die Woche, sind Sie ebenfalls dazu verpflichtet, sie gegen nichtberufliche Unfälle zu versichern.
Quelle: bonus.ch, Januar 2011