Ich bin durch meine Krankenkasse unfallversichert. Diese fordert mich nun auf, einen Teil der Kosten, die durch meinen erlittenen Unfall entstanden, selbst zu tragen. Hat sie dazu das Recht? Wie wird der Taggeldsatz berechnet? Wenn man arbeitslos wird, verliert man auch die Unfallversicherung, die bislang vom Arbeitgeber übernommen wurde. Was muss man tun, um weiterhin gegen Unfälle versichert zu sein? Wir haben Antworten auf einige der von unseren Lesern gestellten Fragen zu Thema Unfallversicherung für Sie in Form eines Artikels zusammengestellt:
Unfallversicherung und Kostenbeteiligung
Im Unterschied zur Krankenversicherung sieht die vom Arbeitgeber gemäss UVG garantierte Unfallversicherung keine Kostenbeteiligung vor. Das heisst, dass Sie bei einem Unfall weder einen Selbstbehalt noch eine Kostenbeteiligung von 10 % zahlen müssen: Arzt- und Spitalaufenthaltskosten (in allgemeiner Abteilung) werden vollumfänglich von Ihrem Unfallversicherer übernommen. Wenn diese hingegen durch die Krankenkasse abgedeckt sind, müssen Sie eine Kostenbeteiligung bezahlen.
Unfallversicherung und Taggeld
Im Falle von Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalls sieht das UVG ein Taggeld für den Arbeitnehmer vor. Um die Höhe des Betrags dafür festzulegen, berücksichtigt der Versicherer das Jahresgehalt des Angestellten (inkl. dreizehnter Monatslohn) mit den eventuellen Familienzulagen. Der Totalbetrag wird durch 365 Jahrestage geteilt. Der Versicherte bekommt 80% dieser Summe. Um sich und seiner Familie den gleichen Lebensstandard wie vor dem Unfall zu garantieren, kann der Abschluss einer Privatversicherung sinnvoll sein.
Unfallversicherung in der Übergangszeit
Sie haben Ihr Arbeitsverhältnis aufgelöst, fangen aber bei der neuen Stelle nicht gleich an, sondern nehmen sich eine kleine Auszeit, erholen sich und fahren in den Urlaub. Gegen Nichtberufsunfälle sind Sie noch für 30 Tage ab Auslaufen Ihres Rechtes auf Gehalt versichert. Wenn Sie auch nach diesem Zeitraum noch nicht gleich wieder mit der Arbeit anfangen, können Sie die Unfallversicherung auf eigene Kosten bis maximal 180 Tage verlängern.
Unfallversicherung: Arbeitslosigkeit
Als arbeitslos gemeldete Personen sind automatisch unfallversichert, vorausgesetzt sie haben Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Dieser Deckungsschutz ist auch noch 30 Tage nach dem Überweisen der letzten Zahlung gültig. In jedem Fall muss man jedoch, sobald das Recht auf Arbeitslosengeld ausläuft, sofort bei seiner Krankenkasse eine Unfallversicherung abschliessen.
Unfallversicherung: Aktivitäten während der Versicherungsdeckung
Wenn Sie einen Unfall erlitten haben und Ihr Versicherer die Pflegekosten übernimmt, könnten Sie sich fragen, ob Sie berechtigt sind, während der ärztlichen Behandlungszeit das Haus zu verlassen, in die Ferien zu fahren oder Sport zu treiben. Die Antwort ist positiv, vorausgesetzt, dass Ihre Beschäftigungen in keiner Weise den Genesungsprozess behindern (gesetzlich verankert!). Also aufgepasst: Jeder (auch unbeabsichtigter) Missbrauch, kann eine Reduzierung der Versicherungsleistungen zur Folge haben.
Unfallversicherung und zahnärztliche Behandlungen
Wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 8 Stunden haben und einen Unfall mit Zahntrauma erleiden, wird die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers die Kosten der zahnärztlichen Behandlung übernehmen. Es ist jedoch absolut notwendig, mit Ausnahme von Notfällen, den Versicherer vorab zu benachrichtigen und erst nach dessen Einwilligung mit der zahnärztlichen Behandlung zu beginnen. Andernfalls hat der Versicherer, laut UVG, das Recht, die Leistung zu verweigern.
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Quelle: bonus.ch, Januar 2011