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10/31/2011 4:55:27 PM / bonus.ch - News / Versicherung
Wenn Sie mindestens 8 Stunden pro Woche für einen Arbeitgeber tätig sind, muss dieser Sie gemäss dem Gesetz über die Unfallversicherung (UVG) gegen berufliche und nicht berufliche Unfälle versichern. Falls Sie unter diesen Bedingungen einen Unfall haben sollten, müssen Sie weder Franchise noch Selbstbehalt bezahlen. Ausserdem beinhaltet die obligatorische Unfallversicherung im Vergleich zur Krankenversicherung mehr Leistungen wie z.B. die Zahlung von Entschädigungen und Renten falls der Versicherungsnehmer für arbeitsunfähig erklärt wird. Achtung: Ihr Arbeitgeber hat das Recht, die Prämien für die Versicherung gegen nicht beruflich bedingte Unfälle von Ihrem Gehalt abzuziehen. Wenn Sie sich, weil Sie z.B. nicht erwerbstätig sind, bei der Krankenversicherung gegen Unfälle versichern müssen, zahlen Sie bei einem Unfall wie im Krankheitsfall eine Franchise und einen Selbstbehalt. Wenn Sie weniger als acht Stunden pro Woche bei dem gleichen Arbeitgeber angestellt sind, sind Sie ausschliesslich gegen Berufsunfälle versichert. Für eine vollständige Deckung müssen Sie unbedingt eine Versicherung für nicht berufsbedingte Unfälle abschliessen. Quelle: bonus.ch, Oktober 2011
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