9/16/2010 8:50:54 AM   /   bonus.ch - News   /   Versicherung

Unfall: Gut versichert und rundum geschützt

Der Vergleich der Krankenkassenprämien sowie unsere Ratschläge und Tipps helfen Ihnen, eine Krankenkasse zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht, und gleichzeitig zu sparen.

Ein Unfall kann jedem passieren. Am Arbeitsplatz oder zuhause, ob es Sie selbst, Ihre Haushaltshilfe oder den Babysitter betrifft, eine Unfallversicherung ist unerlässlich. Die Unfallversicherung ist eine intelligente Ergänzung zur Krankenversicherung. Die Leistungen variieren von Anbieter zu Anbieter. In manchen Fällen kann es auch passieren, dass sie gekürzt oder abgelehnt werden. Dies hängt von der Art des Unfalls und den jeweiligen Umständen ab. Wir haben einige Informationen und Tipps für Sie zusammengestellt:

Obligatorische Unfallversicherung

Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer sind obligatorisch durch Ihren Arbeitgeber unfallversichert. Bei einer Beschäftigung von weniger als 8 Stunden pro Woche, sind ausschliesslich Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gedeckt. Wenn Sie mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind auch nichtberufliche Unfälle versichert. Durch den Abschluss einer zusätzlichen privaten Unfallversicherung profitieren Sie von ergänzenden Leistungen, wie halbprivate oder private Unterbringung im Spital.

Unfallversicherung: Unentbehrlich, ob Sie arbeiten oder nicht!
Selbständige oder nicht berufstätige Personen, wie Hausfrauen oder Studenten, sind nicht im Rahmen des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) obligatorisch versichert und müssen deshalb für entsprechenden Schutz durch ihre Krankenversicherung sorgen. Dasselbe gilt, wenn Sie in den Ruhestand gehen. Eine zusätzliche private Unfallversicherung ist in jedem Fall eine nützliche Ergänzung zu den Leistungen der Krankenkasse.

Eine Unfallversicherung für Hausangestellte ist Pflicht!
Gärtner, Haushaltshilfe oder Babysitter: auch wenn Sie diese Personen nur für einige Stunden pro Woche beschäftigen, haben Sie die gesetzliche Pflicht, sie gegen Arbeitsunfälle zu versichern. Bei einem Unfall kann Sie Fahrlässigkeit in dieser Sache teuer zu stehen kommen, sowohl in finanzieller als auch in rechtlicher Hinsicht. Arbeiten Ihre Hausangestellten mehr als 8 Stunden die Woche, sind Sie ebenfalls dazu verpflichtet, sie gegen nichtberufliche Unfälle zu versichern.

Arbeitslos: Was passiert mit der Unfallversicherung?
Wenn Sie Ihre Arbeit verlieren und nur durch Ihren Arbeitgeber unfallversichert sind, bleibt der Versicherungsschutz für 30 Tage nach Auslaufen Ihres Rechtes auf Gehalt bestehen, d.h. für eine Beschäftigung von mindestens 8 Stunden pro Woche, andernfalls läuft er mit dem Ende Ihres letzten Arbeitstages aus. Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben, sind Sie automatisch gegen Unfall versichert. Trifft das nicht auf Sie zu, müssen Sie die Unfallversicherung zu Ihrer Krankversicherungspolice hinzufügen.

Versicherung informieren, auch bei kleinen Unfällen!
Informieren Sie Ihre Versicherung sofort bei jedem Unfall, auch wenn er klein ist und minimaler Pflege bedarf. So ersparen Sie sich etwaige Schwierigkeiten im Nachhinein. Ein Unfall, der zuerst geringfügig erscheint kann sich später als viel schwerwiegender erweisen und deshalb Leistungen der Versicherung erfordern. Doch haben Sie diese nicht zum Zeitpunkt des Unfallgeschehens informiert, hat sie das Recht, die Leistungen zu kürzen oder die Zahlung der durch die Verzögerung entstandenen Bearbeitungsgebühren zu fordern.

Einzelunfallversicherung: Gekürzte oder verweigerte Leistungen
Bei bestimmten Arten von Unfällen, kann Ihre Einzelunfallversicherung die Leistungen kürzen oder verweigern. Nämlich dann, wenn der Unfall auf bestimmte Umstände zurückzuführen ist, z.B. wenn sich der Versicherte vorsätzlich verletzt, sich bei der Ausübung einer Straftat eine Verletzung zufügt oder bei waghalsigen Unterfangen (Handlungen, bei denen sich eine Person grosser Gefahr aussetzt ohne etwas zu unternehmen, um diese zu verringern) Opfer eines Unfalls wird.

Quelle: bonus.ch, September 2010

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