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2/25/2014 8:47:03 AM / bonus.ch - News / Versicherung
Bei Beginn einer neuen Versicherungsperiode hat der Versicherte 30 Tage Zeit, den Betrag für die Prämie zu begleichen. Ist diese Zeit verstrichen, ist der Versicherer gesetzlich verpflichtet, dem Versicherten, der noch nicht bezahlt hat, eine Mahnung zu schicken. Ab Erhalt der Mahnung hat der Versicherungsnehmer jetzt 14 Tage Zeit, die Prämie zu bezahlen. Bleibt nach Ablauf dieser Frist die Prämie immer noch unbezahlt, ist der Versicherer seinen Verpflichtungen enthoben, was bedeutet, dass der Versicherte nicht mehr gedeckt ist. Konkret bedeutet das Folgendes: wenn Sie noch keine Mahnung erhalten haben, ist der Versicherer gemäss dem Versicherungsgesetz verpflichtet, Sie zu decken. Wenn Sie aber die Mahnung erhalten haben und inert 14 Tagen immer noch nicht die Prämie bezahlt haben, sind Sie nicht mehr gedeckt. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen wirklich, die Zahlungsfristen für die Versicherungsprämien einzuhalten. Ausserdem sind Mahnungen oft mit Bussen verbunden, die sowohl für den Versicherer als auch für den Versicherungsnehmer vermeidbare administrative Umtriebe mit sich bringen. Optimieren Sie jetzt gleich Ihre Hausratversicherung mit Hilfe des Prämienvergleichs und sparen Sie! Quelle: bonus.ch, Patrick Ducret
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